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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November 1588. 135

"'cht schaden würden. Wenn der König die Versichernng gebe, daß er bei diesen Mitteln verbleiben und die^chgenvssen dabei schüze» wolle, wenn er ihnen iiberdieß genligende Assignationcn zustelle, daß sie durch Nie-manden daran gehindert werden dürfen, so werde man ihm diese Mittel eröffnen; wiirden dagegen wider Ver-l>vfsen die Mittel abgeschlagen, oder würde daS durch dieselben zusammengebrachte Geld zu andern Zweke» verwendet,sähe» die Eidgenosse» sich veranlaßt, ans Anderes zu sinnen, um zur Bezahlung der ausstehenden Forde-rungen zu gelangen. Dabei wird beschloßen, jene Personen mit einem Beglaubigungsschreiben an den^uig abzuordnen, um ihm ihren Vorschlag zn eröffnen, und inzwischen in dieser Sache fest znsainmenzu-halte», endlich den ganzen Handel in den Abschied zn nehmen, »m je nach dem Erfolg dieser Sendung dasweitere zu bcrathen. «I. Die Verordnungen, welche in den Orte» .über die Abwägung der zn leichten frän-kischen Frauke» und Dilen erlassen worden, werden bestätigt, zugleich wird jedes Ort ermahnt, in Zukunftderartige schlechte Münzen ein wachsames Auge zn haben, « . An den Hauptmann von Constanz wirdschrieben, er möchte sich, weil man mit den drei Ncichokreisen in Betreff der Münzen sich nicht habe verein-te» können, beim Erzherzog Ferdinand zn Österreich dahin verwende», daß er sich mit den Eidgenossen intterhandlnngcn einlasse über Gleichförmigkeit im Münzen, t Solothurn macht Anzug, es habe in Erfah-tg gebracht, daß in der Eidgenossenschaft von beide» Parteien Schmähschriften ansgehcn, wodurch nur Un-lieben und Mißtrauen erwckt werde; es beantrage, daß solche Schriften beiderseits verboten und die Übertretert»g bestraft werden. Darauf eröffnen die Gesandten von Lncern, daß auch ihren Obern solche Schinäh-tiften zugekommen seien, daß diese aber nicht glauben können, es seien dieselben auf Befehl einer Obrigkeit^schienen, daß sie vielmehr dafür halten, es versuchen einige Unruhestifter Zwietracht nntcr den Eidgenossenveranlassen; Lncer» halte es auch für besser, daß jedes Ort »nd jede Person, welche über Andere sich zuschweren habe, solches offen und nicht hintcrrnts thne, damit der angeschuldigte Thcil sich verantworte»m»>e. Es bitte, auf Drnker und Verbreiter solcher Schriften ein wachsames Auge zn habe». Heiinznbringen.^ (S. n. Luggarns). I». (S. ». LaniS). I. und k. (S. ». Biggarns). I. (S. ». Lauis). «» und i».». Lnggarns). «». Abgeordnete des Bischofs Jakob Christof zn Basel eröffnen: Ohne Zweifel sei den'viossen genugsam bekannt, welchen Schaden der navarrische KriegSzug unter Clcrvant, Chatillo» n. A. in.^ Stift und deren Unterthane» zugefügt habe, nicht nur durch Plünderungen und Beschädigungen, sondern""H durch erpreßte Lieferungen von Kor», Vieh »nd einer Summe von 10,000 Goldkrone». Auf einem""dtag der StiftSständc zn Prinitriit haben dieselben, mit Alisnahmc der Stadt Biel, bewilligt, die durchKrieg crlanfencn Kosten auf sich z» »ehinen »nd nntcr sich nach Verhältnis; abzutheilen. Nun habe aber Biel^ z» der Stift Städte» gehört, dem Bischof, wie andere Unterthailen, geschworen, die Stift vor Schadenlhüzen und schirmen, aber nichts desto weniger ein Fähnchen Knechte zn jenem Kriege aufrichten lassen,^ den Feinde» die Pässe in der Stift Herrschaften geöffnet und daselbst gleiche Greuel verübt habe, wie^ Feinde. Eine Mahnung der Stände »in Anthcilnahme a» der Entschädigung habe Biel von der^"d gewiesen und bisher keinen Halter bezahlt. Hicmit nicht genug, habe es am 2. Octobcr die drei>fer Jllfinge», Lenbringe» »nd Vingelz, die doch dem Bischof mit allen hohe» und nieder» Gerichteni^^^'fen j Schuz »nd Schirm anfgeiiommen, damit sie nichts a» jene Kosten bezahlen. Der Bischofr nun freilich die Mittel in den Händen, Biel zum Gehorsam zu zwingen, aber als ein friedliebendermöchte er lieber gelinde mit seinen Untcrthanen verfahren. Er bitte daher, es möchten die EidgenossenZu Herzen nehmen und ihm rathen, wie er die von Biel zum schuldigen Beitrag an jenen Landschadcn

Herr