October 1588. 133
den Abschied, »m Mittel u»d Wege zu suchen, wie mau dieses Handels loS werde. I. Was i» Betreffc»ies Armen von Wyßenbach angeregt worden, nehmen die Gesandten von Schwyz und GlarnS ml rvkorvniim».Dem Boten von Zug wird in den Abschied gegeben, das? man die Kinder des verstorbenen Hans SteinerHänden nehmen und erziehen solle, laut des ihm von Zug gegebenen Mannrechts.
Man sehe auch ini Abschnitte Hcrrschastsangelcgenhcitcn!
^»dgrafschast Thurga». I». Art. 131. Vcrtans von Gcrichtshcrrsch. Art. 655. Localcs.
^ndvogtci Frciämtcr. I'. Art. 57. Märchen.
^ aus dein Glarnercxcmplar.
Zu I,. Erläuternde Acten zu diesen! sogen. Schererichen Handel im Staatsarchiv Luccrn, Abschiedband (10, 456, 472—482
und DD. ig.
77.
Abordnung der IV evangelischen Städte in die III Bünde.
Münden und Zürich. 1388, 3. Novemver (Dienstag den 24. October alt. Kal.).
«aiitonsarchi» TchassUnuse»
Gesandte: Nicht angegeben.
Nach vermeldetem Gruß verdanken die Gesandten der III Blinde die väterliche Warnung und treue Für-°^l!e der IV evangelischen Orte und versichern, daß sie wenn nöthig Leib, Gut und Blut zu ihren lieben. und Bundesgenossen sezen werde». WaS das spanische Biindniß anbelange, so sei allerdings vieles darüber" ihnen geredet worden; bei genauer Erkundigung aber haben sie nichts Näheres erfahren können und hoffen,M Niemand bei ihnen etwas einzugehen gesinnet sei; sie wollen jedoch durch ihre Gesandten, welche mit der^ucnernnst der alten Bünde beauftragt seien, den Gemeinden die Wvhlmeinung und Warnung der IV Städte^Melden und erkundigen lassen, ob dieses Bündnisses halber heimlich oder öffentlich etwas verhandelt wordenund dann darüber berichten. Sie wünschen, bei ihren Freiheiten wie bisher zu verbleiben und weder denStädten noch sich eine Gefahr auf den Hals zu laden. — Ans ihrer Heimreise und znlezt in Zürich^inbaren sich die Gesandten der IV Städte mit einander dahin, cS sei aus triftigen Gründen nicht thnnlich,' mündlich gehalteneil Vortrag jedem Bund schriftlich zu überschiken, da ihr jczigcS Begehren in ihrem^ >gen Schreiben genugsam enthalten sei; man sollte aber im Namen der IV Städte und Glarus' jedem derBünde wiederum ein Schreiben ungefähr des Inhalts zugehen lassen, daß die Gesandten den freundlichenHab ^ erwiesenen Ehren, die willfährig ertheilte Audienz und die bundesgcnössische Antwort nicht genug^ k» anrühmen können, daß man dieses Alles mit großer Freude vernommen habe und dafür frcnndlichen^uk s<,g^ ^ nochmals freundlich erinnere, das frühere Schreiben und den ans dem Bundestag
^ tcnen Vortrag in Erinnernng zu behalten, sich von den IV Städten und Glarus weder durch neueUuduisso noch sonst trennen zu lassen, sondern bei der bisherigen aufrichtigen Gesinnung zn verharren unddas über kurz oder lang an sie geworben werden möchte, einzugehen. Eine solche, a» jeden Bund