December 1587.
dann in der Folge noch etwas kürzer faßte. Nim fragt man sich, ob dasselbe, wie beabsichtiget war, durchdk» Druk veröffentlicht werden solle oder nicht, und findet, daß, nachdem die Sache nunmehr etwas veraltetund erkaltet, nicht thnnlich sei, diese leidige Handlung durch den Druk wiederum zu erfrischen, „besonders dader Augspnrgische Lugcnthrnck schon nidcrgclcgt." Es soll daher dieses Concept aufbehalten und zugewartetwerden, ob dieses Drukcs halber irgend etwas Anderes nnsern Herren und Obern zu Unglimpf hervor kommenZollte; geschähe solches, so wäre man alsdann mit diesem Concept zur Gegenwehr verfaßt.
»I.
Konferenz der V katholischen Orte sammt GlaruS.
Ocrsau. 1587,14. Decemver.
Dtaat»archiv vuccrn ANglm. Absch. vv. SM.
Gesandte: Lucern. Jost Holdermeher, des Raths und Sekelmeistcr. Uri. Ambrosius Piintincr, Ritter,^»danimann. Schwyz. Leonhard Betschart, des Raths. Unterwalden. Balthasar Rohrcr, Sckclmeisterund des Raths, von Obwalden; Melchior Lussi, Ritter, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. HeinrichTaching,»,, Sekelmeistcr und des Raths. GlaruS. Melchior Hässi, Landammann.
n.. (S. u. Thurgan). I». Da wichtige Nachrichten ans Frankreich eingetroffen sind, so findet Lncern eS»öthig, einen VIlörtischcn Tag nach Lncern auf den 20. December anznsezcn, damit man sich da in Betreffd^ ausstehenden Zahlungen und der in französischen Diensten befindlichen Truppen bcrathe» könne. «. Ansuächsten Tag zn Lncern soll jeder Gesandte Bollmacht mitbringen zu Bewilligung von Fenster» und Wappenu> das Capuzinerkloster zu Schwyz und in die Capelle zn Siline». «I. Die Gesandten sollen ferner bevoll-mächtiget werden bezüglich einer Antwort an den Herzog von Moyland über den Kornkanf, ebenso in Betreff^s jkorntaufs ans Romanien. v. Uri will ans den K. Januar einen Pfcrdcmarkt abhalte», wovon jedesseine Angehörigen benachrichtigen mag. t (S. n. Engclberg). K. Lncern läßt durch seinen Lcutpricstcrgroße oder allgemeine Gebet, welches zn Lncern ans den hl. Weihnacht Abend zu Ende gehen wird, an^)wyz abgeben, damit es alsdann dort beginne.
Man sehe auch in de» Abschnitten Hcrrjchasts- und Schirm ortsangclegenhciten:
^»»tigrasschnft Thlirga». «». Art. d.'!2. Stifte und Klöster.
Eäüriiwogtci Niigclbcrg. r. Art. M.
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