November 1587.
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seines zu Gunsten seiner Kinder errichteten Testaments. Er wird vorerst an Schultheiß und Rath zu Brem-irrten gewiesen, wo das Testament errichtet worden. (S. ». Thurgan). ll'. Die von Rapperswyl hattenschriftlich über Drohungen von Seite derer von Zürich sich beklagt. Jedes Ort soll daher wohl Acht habenund Schwyz soll den Napperswylern in der V Orte Namen Trost zusprechen. K. Es wird Anzug gemacht,daß die Liviner zu viel Gewinn am Wein nehmen, nämlich 5 Schillinge von jeder Maß. Der Antrag, mitdan Wirthen und denen, welche mit Wein »nd Korn handeln, eine allgemeine Reformation vorzunehmen, wird'» den Abschied genommen. Ii. Schwyz macht den Vorschlag, bei gegenwärtiger Thcurung gemeinsam eineQuantität Reis ans Moyland anzukaufen. Der Vorschlag wird in de» Abschied genommen. Uri wird beauftragt,irne, welche den „Ryßkonff vertigent", dazu anzuhalten, daß sie denen, welche zwei oder mehr Säkc zu kaufenwünschen, selbe gegen baar und gegen einen bescheidenen Gewinn verabfolgen. I. Ob und Nidwaldcn werdenschriftlich ermahnt, ihre Anstände gütlich beizulegen, oder beilegen zu lassen, (S. n. Luggarus).
^ nus deni Nidwalducr Exemplar.
Man sehe auch im Al'schuiNc Hcrrschastsaiiflclegcnheite»:
i!»»l>strasschast Thurgan. « Art. 4<i8. Stiste und Klöster.
^Nitwoztci LllggaruS. >w. Art. 2N>. Justizsachen -c.
II».
Konferenz der Städte Zürich, Bern und Basel.
Kasel. 1587, 10. Veccmvcr (lezten Novcmbris a. K.).
Kanton»archiv Schasshanse».
Gesandte: Nicht angegeben.
Vor den anderer Geschäfte wegen hichcr gekommenen Gesandten der Städte Zürich »nd Bern undAbgeordneten Basels ist heute erschienen Heinrich Thomman, des Raths zu Zürich und dieser Zeit Hanpt-">a»n zu Mühlhansen und hat uns der Ringe nach das klägliche und zerrissene Wesen unter der Bürgerschaftä" Mühlhansen und was für „Unrath" von daher z» befürchten sein möchte, berichtet. Das rühre von denZerlegten hohen Bußen her, die das halbe Vermögen eines Jeden beschlagen und auch jezt, nachdem siednrch den Herrn von Erlach ans eine billigere und leidlichere Taxe hcrabgcsczt worden, nicht erhältlich seien,"'den, die Einen sagen, sie seien des Jltrigcn verlustig, vermögen daher dieselbe nicht zu bezahlen, Andere,'"uii sogx ihr Hab und Gut verkaufen und sie an den Bettelstab bringen, noch Andere, sie haben an">>scre Herren und Obern um gnädigen Nachlaß snpplicirt und hoffen noch Gnade zu erlangen. Wolle mandüse Bußen wirklich einbringen, so müsse es mit Gewalt geschehen. Dem vorzubeugen wäre das Beste, wenn">an drn Straffälligen anzeigte, daß denen, welche den halben Thcil der Buße bis nächste Bchtmcß entrichten,andere Hälfte nachgelassen werde, die Säumigen aber die ganze Strafe zu entrichten und zu versichern""d bis zu ihrer Tilgung zu verzinsen oder aber die Stadt zu verlassen haben. Zürich ist zu einer Milderung^ Strafe geneigt, Schaphausen hat schriftlich angezeigt, daß ihm recht sei, was die drei Orte dicßsalls