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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1587.

diese Leute sich benehmen werde, im leztern Falle würden die Eidgenossen ihre beste Stüze verlieren undihren Feinden bloßgestellt sein. Die protestirenden Orte sollen bedenken, wie mit diesem Kriege das Feuer inder ganzen Christenheit entzündet werde und wie sie dadurch die Ruhe der Eidgenossenschaft gefährden. Diesesseien die Klagen, die er vorzubringen beauftragt sei; man möchte sie ihm nicht übel nehmen, sondern wohlerwägen und dann das Kriegsvolk zurükbernfen. Nach Anhörung dieses Portrages wird dem Herrn vo»Sillery zu Händen des Königs dessen gnädiger Wille verdankt und die Sache in de» Abschied genommen,weil die Gesandten darüber zu antworten ohne Vollmacht sind. «I. Der französische Ambassador führt Be-schwerde, daß der Trcsorier dieses Jahr zu Beschirmung der »ach Solothurn zu führenden Pensionsgeldcrein Geleit (Schnzwache) habe mitnehmen müssen, weil alle Straßen mit dein Kriegsvolk des Herrn von Chatillon überfüllt seien, daß die Leute aber nichts destoweniger zn Morsce angefallen worden. Er bittet, dieEidgenossen möchten die nöthigcn Porkehren dagegen treffen. Wird in den Abschied genommen, v. SchwyZmacht Anzug: Das gegenwärtige Jahr sei ein fruchtbares gewesen; bei der Thcnrnng der lezten Jahre habe»viele Orte, namentlich aber Zürich und Lucern, geeignete Maßregeln gegen den Fürkanf ergriffen; damit NU»aber das Korn nicht wieder von den Neichen aufgekauft und aufgeschüttet werde, wobei der gemeine Ma»»leiden müsse, so stelle Schwyz den Antrag, daß wieder strenge Mandate gegen den Fürkauf erlassen werde»'Es wird daher beschlossen, jedes Ort soll Mandate erlassen, daß der Fürkanf ans den Bauernhöfen, in de»Häusern, Speichern, Mühlen und auf dem Felde streng untersagt sei und daß Jeder sein Korn auf die freie»Märkte bringen solle. Davon wird auch an die Landvögte und an die zugewandt.'» Orte Mittheilnng gemachtdamit sie diesem nachkomme», t Das erneuerte Gesuch Nidwaldcns um Fenster und Wappen in sein neue''Schüzenhaus wird ml ilmtruvmlum genommen. Auf dem Tage zu Willisau war von den Gesandten t>e>VII katholischen Orte der Vorschlag, wie die Hanptlente wegziehen solle», in den Abschied genommen worde»Nun wird beschlossen, die Hanptlente sollen sich in keinen Dienst begeben, der nicht die Wohlfahrt der katlLtischen Religion befördere. I». Das erneuerte Ansuchen des Hauptmanns Hans Heinrich Erb von Uri >»"Fenster niit den Wappen der Orte wird nochmals in den Abschied genommen.

I» aus dem Bernercxemplar.

Conferenz der V evangelischen Orte.

Äarau. 1587, 8. September (2». Augnst alt. Kal.).

Kantontarchi» Basel.

». Da der französische Ambassador, Herr von Sillery auf jüngster Tagleistung zu Baden in einemOrten vorgelegte» ausführlichen Vortrag, später von den Gesandten von Zürich, Bern, Glarns, Basel »^Schaffhansen mündlich allen Ernstes begehrt hat, leztere möchten ihre in den Dienst des Königs von Nav»^und Mithaften aufgebrochene Mannschaft heimniahncn, indem dieser Ausbruch der Vereinung mit Frankszuwider sei, und da damals die Gesandten darüber zu antworten nicht hinlänglich instruirt waren, sindauf heute hier zusammen getreten und geben nach gehaltener Besprechung mit dem Ambassador folgc»^