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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1587. 55

^'kehrten Aufbruch bewilligen. Wenn die ausstehenden Zahlungen nicht »ach Versprechen haben geleistet werdenkönnen, so möge man das ans Rechnung der langwierigen Kriege und der „grusanien" Theuruug sezeu; indessenseien bereits bezügliche Weisungen erlassen worden und stehe zu erwarten, daß eine baldige Befriedigung auchber eidgenössischen Haupt- und Kriegslente möglich »verde. Man dürfe übrigens versichert sein, daß der König>llleiu ausbieten werde, um seinen Zusicherungen nachzukommen und gegebenen Falls auch die katholischen Orte'"cht zu verlassen, und daß auch er, der Ambassador, an seiner Mitwirkung es nicht werde fehlen lassen. —^niß und Anerbieten werden unter gleich freundlichen Zusicherungen bestens verdankt. Was nun den begehrtenAufbruch betrifft, so will einzig Schwyz denselben nicht bewilligen, vorschüzend, daß es erst kürzlich fünf Fähnleindes Königs Dienste gcschikt habe, mehr Mannschaft aber bei den gegenwärtigen seltsamen Zeitlänfen nichtentbehren könne und erwarte, es werde der König damit sich begnügen. Der übrigen sechs Orte Jnstrnctivnenkauten einstimmig auf Bewilligung des Aufbruchs, jedoch mit der ausdrükliche» Bedingung, daß der Mannschaft»ein Fürst des plnts oder von denen von gwhsen" als Führer gegeben werde, daß zuverläßige, tapfere MännerObersten und Hanptlentcn gcsezt werden, daß die Hanptlcute in Bezug auf Bestallung, Munition und Geldb gehalten werden, daß die Knechte keine Ursache zum Stehlen haben oder vor Hunger und Elend z» Grundegehen, wie schon wiederholt, namentlich jüngsthin im Delphinat, geschehen, endlich daß diese Trnppen nichtWider katholische Fürsten geführt werden; zudem soll, bevor der Aufbruch geschehen darf, die eine Pension erlegtwerden n»d der Ambassador einen Tag zu deren Empfangnahme bestimmen. Der französische AmbassadorWird beauftragt, den König und die Fürsten bei gegenwärtigen gefährlichen Zeiten zn einem getreuen Aufsehengegenüber den katholische» Orten zu vcranlasscn. Auch sollen der RnntinS und der savoyischc Ambassadordar,»» angegangen werden, beim Papst und beim Herzog sich dahin zn verwenden, daß diese im Fall der Roth^e» katholische» Orten z» Hülfe komme». «I. Weil der Graf von Sulz so gar freundlich gegen die katholischen^ke sich verhält und ihnen im Fall der Roth auch wohl beistehen würde und sich überdies» dem Bnrgrccht>nit der Stadt Zürich entziehen möchte, so wird der Antrag, ihn zum Bürger und Landsmann anznnehinen,"'k iimtrunmlnm genommen. Desgleichen soll man dem Grafen Hannibal (von Ems) auch „fründtlich zu-brechen." Der französische Ambassador wird ersucht, dafiir zn sorgen, daß die Bezahlung der Ansprachen^r Hanptlente noch vor Ende des Jahres erfolge, t. Das Antwortschreiben Berns wegen des Bischofs von^asel wmd jede», Gesandten abschriftlich mitgctheilt, damit dießsalls ans den Tag zu Baden instruirt werde.^ Jedem Ort wird eine Abschrift gegeben „des großen päts; da sol sich jedes Ort dorm ersehen und darüberentschließe,,." I». Die Orte, welche die Abschaffung des PriesterconcubinatS allenfalls noch nicht vollzogenhaben, sollen es beförderlichst thun.

^ e!u 5. Mandat betreffend das große Gebet. — „In »amen der Heiligen Hachen vnzcrthciltcn Dryfalltiglhcit, Amcn. Diewyln hijchsü,, anligenden nötten nit aNein des vßerwclltcn valcts gottes, Alls die Kinder von Jfrahej vnd andre mehr durch an-Nnung Jrcr Hoiiptcren, Alls Mooses, Danidt, Josouw, ouch die fromm gottssllrchtig Wittwc» Judith vnd deren gar viN Imalllen testamcnt mitt Iren andcchtigcn gcbctt gegen Gott dem Allmcchtigcn »itt allein vcrzichung Jrcr silndc», sundcr Sig vnd glllckh"nit »berwindung Jrcr sicndcn erlangt, von difcr göttliche» Überwindung gnad vnd trafst, haben vill frommer gottseliger FürstenPotentaten vnd lltrpubliccn follchc Im nilwc» testamcnt z» hergen all« vnfre fromnic liebe» ANIcn ouch gcsllrt vnd In Irenwen nöttcn solliche vnd verglichen gebctt ouch mit aller gottssorcht sllrgcnommcn vnd ohn zwysscl glichvals Sig, glilckh vnd Ubcr-^ndung Ix sicndcn, als noch in leiste» Lnndtskricg, erlangt; daß sonnd Wir Ire nachlhommendcn billich ouch wie f>> an die hend^Minen, vnd dem Ist mitt turßer Substantz also! Das heilsamest gebett gegen Gott dem Herrn ist zu aller Zitt, dz volcth zu einer