4K Juli 1587.
ftir eine Ordnung man in Sachen des Aufbruchs zu beobachten gedenke, wer ihre Führer seien, wo und wieman sie führen, halten und zahle» werde; denn ohne Aufschluß über diese Punkte können sie nichts versprechen;sie möchten aber auch den König in seiner gegenwärtigen Bedrängniß nicht verlassen, wenn immer es unterannehmbaren Mitteln geschehen könne. In Gegenwart der „lutherischen" Orte aber sollen die Boten ihre»Auftrag also eröffnen: Weil von Grißach diesen Tag im Auftrag des Königs angesezt, haben die katholischenOrte denselben zu besuchen nicht unterlassen wollen; sie vernehmen gern, daß der König gegen jene, welcheden katholischen Glauben unterdrükcn möchten, sich zur Gegenwehr rüste; sie hätten aber nicht erwartet, daßman benannten navarrischen Zug in der Eidgenossenschaft, entgegen dem ewigen Frieden, der Vereinnng undden eidgenössischen Bünden, während sogar Eidgenossen im Dienste Frankreichs im Felde stehen, gestattenwürde. Da es nun aber dennoch geschehen sei, müsse man es Gott anheimstellen. Sie zweifeln nicht, daß diekatholischen Orte den König nicht verlassen werden, und möchten wissen, ob einer ans fürstlichem Geblüt denOberbefehl führe und wie es mit der Zahlung gehalten werde. Über diesen Gegenstand soll jedes Ort seineBoten ans den nächsten Tag zu Baden instrniren. — Schließlich wird der Wunsch geäußert, der König vonFrankreich und Solothurn möchten sich der Protection Genfs nicht mehr annehmen. I». In Betreff einesan den Erzherzog von Österreich und den Grafen Hannibal von Eins zu erlassenden Schreibens haben nochnicht alle Orte instruirt. Alan erachtet es nun aber für nothwendig, weil Graf Hannibal Hülfe zugesicherthat, sofern ihm vom Papste oder vom König von Spanien Befehl und der »öthige Zuschuß gegeben würde,an die Gesandten dieser Potentaten sich zu wenden. Sollten dieselben darauf sich nicht einlassen wollen, sowäre nöthig, zu Erhaltung der katholischen Religion und zum Schirm des Vaterlandes mit dem Erzherzog,mit dem Grafen Hannibal und dem Grafen von Sulz, als katholischen Nachbarn, eine vertrauliche Verstän-digung, aber keineswegs ein verpflichtendes Bündniß einzugehen. — Heimzubringen, r. Ei» vom Bischofvon Basel eingelangtes Schreiben klagt über die Verheerungen, welche das navarrische Kriegsvolk aus denlutherischen Orten und ihren Mithaften Land und Leuten seines Territoriums zugefügt habe. Was manihm darauf geantwortet hat, soll jeder Gesandte seinen Obern hinterbringen, ebenso was an die IV Städtesammt Glarus darüber geschrieben worden ist. Auf nächsten Tag zu Baden sollen die Gesandten Instructionenmitbringen, was man gegen die Führer dieses Kriegsvolks oder gegen die lutherischen Orte handeln wolle,«l. Jedem Ort wird ein Verzeichniß der Anstände mitgetheilt, welche wegen der Pfarrpfründen in den VOrten erwachsen sind. Denn einige meinen, die geistliche Obrigkeit oder der Nuntius möchten einige Lehcn-gerechtigkeiten an sich ziehen, während deren Maßregeln nur die Erhaltung einer tugendhaften Priesterschaft,Aufcrbannng in der christlichen Gemeinde und die Vermeidung großer Ärgernisse bczweken. Lucern hat bereitssich darüber mit der geistlichen Obrigkeit verglichen, indem sich ergeben hat, daß der weltlichen Obrigkeit dadurchkein Abbruch geschehe. «. Jedes Ort soll seinen Boten nnch Baden Instructionen mitgeben in Betreff derBeschwerden des Klosters Pfäfers gegen den Bischof von Chnr, sowie in Betreff des großen Gebets.