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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1587.

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ammann und Pannerherr, von Nidwaldeu. Zug. Adam Bachmann, Stadtschreidcr. Glarus. LudwigWichser, Landainuiaiiii. Basel. Hans Jakob Hofmann; Wolfgang Sattler, beide des Raths. Freiburg.Ludwig von Affry, Schultheiß; Hans Meyer, Bürgermeister und des Raths. Solothurn. Lorenz Areggcr,Benner, des Raths; Hans Jakob vom Staal, Stadtschreidcr. Schaffhausen. Hans Konrad Meyer,Bürgermeister; Dietcgcn von Wilkenberg, genannt Ningk, alt-Burgermcister. Appenzell. HanS Bodmcr,Landammann.

« «I (S. u. Sargans). ir- (S. u. Thurgan). Ii. Da viel Kriegsvolk dem König von NavarraZuzieht und verlautet, daß auch von den IV evangelischen Städten und Glarns einige Regimenter dahin auf-brechen solle», und da nun der Bischof von Basel, dessen Land durch jenen Durchzug bedroht ist, die VII Orteum ihre Verwendung bittet, daß jene Truppen einen andern Weg einschlagen möchten, so geben die Gesandtender IV Städte und Glarns folgende Erklärung darüber ab: Sie seien zwar ohne Instruction, werden aber,ivenn man es wünsche, an ihre Obrigkeiten darüber berichten; übrigens sei bei ihnen das Fortlaufen in fremdeDienste bei strenger Strafe verboten; allfällige Ungehorsame würden bei ihrem Durchzug keinen Schaden thnn.Basel meldet außerdem, daß es den Hauptlcnten die Fähnchen weggenommen und sie mit Gefängniß bestrafthabe. Solothurn berichtet, daß die Musterung ganz nahe an seiner Gränze durch den französischen Befehls-haber, Herrn vonClerowan" (Claude Antoine de Vienne, Herrn zu Clervant) vor sich gehen werde, wasman abwenden möchte. Die V Orte verlangen hierauf, daß auch in der Grasschaft Baden und in der Land-grafschaft Thurgan Mandate gegen das Reißlanfen erlassen werden möchten, weil ja Zürich, Bern und Glarusfiir ihr Gebiet bereits scharfe Verbote dagegen erlassen haben. Endlich erinnern die VII katholischen Ortedie IV Städte und Glarus an das vor einigen Tagen cm sie gestellte Gesuch um Verwendung beim Herrnvon Clervant, daß er das Gebiet des Bischofs von Basel und dasjenige Solothurns mit dem Durchzugverschonen möchte, und berichten ferner, wie dem Bischof der strenge Befehl von Herrn von Clervant zuge-kommen sei, für 18,000 bis 20,000 Mann Lebensmittel auf vier Tage bereit zu halten, mit der Drohung,daß die Truppen, wenn er nicht Folge leiste, sich die Lebensmittel selber suchen werden. Auf die Versicherung"»>> der Gesandten der IV Städte und Glarus, daß sie noch keine wcitcrn Instructionen erhalten haben, daßsie aber von sich ans beim Herrn von Clervant mn Abhülfe sich verwenden werden, wird ihnen dieses ver-dankt. I. (S. n. Baden). It. Matthäus Herbrot von Mcmmingen bittet, man möchte seiner Tochter zurEhescheidung von dem Thurncisen von Basel verhelfen, der sich fortbegeben und nicht gehalten, was er ver-sprochen habe. Es wird eine Verwendung an Basel erlassen und der Handel in den Abschied genommen.I» Ein Abgeordneter des Bischofs, der Landleute und Räthe von Wallis eröffnet: Sie haben mit Bedanernvernommen, daß unter den Eidgenossen Uneinigkeit und Zcrwürfniß herrsche, sowohl wegen der unlängst abge-schlossenen Bündnisse mit fremden Fürsten, als wegen einiger Landmarchen; daher erbieten sie sich, dieselbenschlichten zu helfen; denn gerade jezt thuc Einigkeit und Ruhe der Eidgenossenschaft noth. Wenn aber dieErbitterung schon so weit gekommen sein sollte, daß an einen gütlichen Vergleich nicht mehr zu denken sei, sosollen sie die Händel an ein unparteiisches Recht übergeben; sie wollen Niemanden unziemlichen Beistanderzeigen, aber den Recht begehrenden Thcil wollen sie gemäß Burg und Landrccht, Landfrieden und andernBriefe» vor Unbill schüzen. Die Landschaft Wallis sei vor Jahren sammt den Eidgenossen in Bündniß undBercinnng mit Frankreich getreten und habe dieselbe redlich gehalten; daher müsse es sie schmerzen, daß man

sie nicht mehr ans Tage berufe, ja daß einige Orte erklärt haben, sie wollen nicht mehr ans Tagsazungen neben

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