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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1750
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1750 Grandson. 1596.

Das Gesuch der Gemeinde Champagne um eine Beisteuer, damit sie den eingefallenen Schwibbogen und Anderesin ihrer Kirche nebst der zerbrochenen Gloke machen lassen könne, wird zu nähern? Untersuch und Bcrichlcrst"^tnng an die Gesandten nach Grandson verwiesen. UM. «g. 511. Die Snpplication des Bcsizers der ZiegelHütte zu Grandson um eine Beisteuer zu Wiedererbauung derselben, wird an die Gesandten nach Grands""gewiesen. UM. r. 512. Ebenso das Gesuch des Benoit Favre um die Bewilligung, 3 oder 4 Jncharte"in Bann legen zu dürfen, damit sie ihm, wenn es Acheruin gibt, nicht durch die Schweine seiner Nachk'"^'geschändet werden. UM. s. - - 513. Der durch den Spitalpfleger der Stadt Dverdon für den dortigen Spit"gemachte Kauf eines dein Schlosse Grandson zinspslichtigcn Stüks Boden wird gutgeheißen und der obrigk^liche Theil des Lobs nachgelassen. UM. t. 514. Weibel Pvnzule zu Grandson bringt beschwerend vor, ^sei in einer Appellationssache gegen einen gewissen Clement vom alt-Landvogt Pancraz Adain nachgewiesen worden, der Landvogt habe sich dann aber mit Clement verglichen und so sei derselbe zunicht erschienen; daraus seien ihm, dein Weibel, große Kosten erwachsen, um deren Vergütung er b»Adam wird hiezu schriftlich aufgefordert, doch ihm der Regreß ans Clement vorbehalten. UM. u.Die Dorflente und Gemeinde zu Ivonand werden mit dem Begehren, zu vergünstigen, daß ihnen kein ^ 'das sie zur Feldarbeit brauchen, vergantet »verde, abgewiesen. UM. v. 516. Der Kirchgemeinde zu»verde»? an den Kirchenban 50 Florin beigesteuert. UM. rv. - 517. Der Herr zu Blonay verweigert die de"Schloß zu Grandson schuldigen 100 Florin Hauptgnt und 5 Florin jährlichen Zins, man weise ihm de"den daherigen Hanptbrief vor. Das findet man nicht für nöthig, da derselbe Brief bereits seinein Vater Ivorgezeigt und durch viele andere ehrliche Personen eingesehen »vordem sei. Er soll daher zu Erstattung si'Schnldigkcit, sei es mit Ablösung des Hauptgnts oder Entrichtung des Zinses, angehalten »verde??. U?. ^518. Das Gesuch der Classe und Bürger zu Grandson, dem dortigen Schulmeister, welcher vielfach dendaselbst vertreten müsse, eine Jahresbesoldung zu schöpfen, wird von Freibnrg in den Abschied gcnoM" ^UM. 519. Die von Grandson bitten, es möchte denen, welche daselbst nin Frevel und Buße"Recht gefordert werden, eine gleiche Dilation und Aufschub zur Verantwortung gestattet »verde»? wiewelche um Privatsachen gerechtfertiget »verde»?, gemäß den ihnen bestätigten Bräuche??, Freiheiten »udGerec/^keiten. Wird von Freibnrg ebenfalls in den Abschied genommen. UM. x. 526. Die vonschweren sich gegen einige Nenernngen der Landvögte, welche 1) von denjenigen, die ihre genwiueu ^Mattland von der Allmend eingeschlagen und sich dar?»»? mit der Gemeinde verglichen haben, einen gBetrag abfordern, und 2) voi? denen, welche zu Burgern und Hintersäßcn hinter ihrer Amtspflege angcuoiwerden, einen gleich großen Einzug fordern »vie die annehmende Gemeinde; das sei beides gegcu daskomme», wcßwegen sie um Abhülfe bitten. Freibnrg nimmt es in den Abschied. UM. an.

Begehre»? des Prädicanten von Uvonand, die beiden Städte möchten das dortige Psrnndeinkomine» zu H"' ^des Schlosses Grandson nehmen und ihn? seine Competenz und Corpus von dort ausrichten lassen, ^

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die Jahrrechnung zu Freiburg verwiesen. UM. dd. 522. Alt-Landvogt Pancraz Ada?»? läßt

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von Lauten seine vierte Aintsrechnung, von Michaelis l593 bis dito l594, ablegen. UM. tt'. ^Amtsrechnnng des alt-Landvogt Ada??? von Michaelis 1594 bis dito 1595. UM. gg. 524. Stadgemeine Unterthanen zu Grandson lassen vorbringen, daß das Gewölbe in» Priorat zu St. Johann ei»g" ^und daß ihnen zu Erhaltung eines Schulmeisters eine Steuer auferlegt worden sei, auch gescheheGerichtshändeln, bei Bewillignng von Einschlägen und bei Annehinnng fremder Personen Eintrag >u Ope