Orbe mit Tscherlitz. 159S. 1733
^laration gegeben werden. Ibid. v. — 325—327. Erste, zweite und dritte AmtSrechnnng des LanvogtS^laus Gribolet von Michaelis 1595 bis dito 1598. Ibid. bb, oo, dd. — 328. Die Abgeordneten derk»ieinde Froidcville haben die Gnade ausgewirkt, ihren Holzbcdarf aus dem Jnrtenwald wie von Alters hergenießen, ungeachtet sie durch den Nechtszng des Commissärs davon ausgeschlossen worden waren. Sie" en aber lezterem 99 Gulden an die Kosten vergüten, alles überflüssigen Holzfällens sich enthalten und fürH°lzschläge den Consens des Amtmanns einholen; statt bisher 1 Kopf Haber von jeder Hofstatten sie j,i Zukunft zusammen 8 Kopf entrichten, wofür der Dorfincister Träger sein und sie nach Tschcrlitz^ ?oll; wenn sie durch Mißbrauch diese Gnade zum dritten Mal verwirken, sollen sie ohne Hoffnungsvll'^ ^oode ans ewig davon ausgeschlossen sein. Absch. 363. ss. — 329. Die Kirchgenossen zu Bottensen wie andere Kirchgenosscn an den Unterhalt der Kirche ihren Antheil auch beitragen. Ibid. tt. — 339.a die Gemeinde Tscherlitz durch Mittel des Amtmanns in allen vorfallenden Sachen Rath, Hülfe und Bci-Zu finden und den Mißbräuchen vorzubeugen weiß, wird für nnthnnlich erachtet, ihr neben dem gewöhn-Gericht einen neuen Rath zu gestatten, und verordnet, daß jede Gemeinde nach St. Michclstag dem" dogt Rechnung geben soll. Ibid. uu. — 331. Der Zehnten zn Etagniörcs, den Commissär Grobet alsUiadigung für zwanzigjährige Arbeit zn accensiren begehrt, soll nach altem Brauch, wie andere Zehnten,^ uy dem Meistbietenden verliehen werden. Damit er aber sein Werk der Erkanntnisse übergebe, werden10 Gulden und 1 Sak Mischelkorn zuerkannt. Ibid. vv. — 332. Da Freibnrg ans dein Abschied der"Rechnung des Amtes Tschcrlitz ersieht, daß die Nnznng der Fischenzc» zn Orbach dem Hans Ulrich KochIprocheu worden ist, was der beim Angenschein getroffenen Verabredung entgegen ist, begehrt es Abänderung^ Beschlusses; es könne, bemerkt es, seinerseits den Bortheil des Pvssesscs nicht aufgeben, wolle sich aber^ Erstehen, daß bei nächster Gelegenheit die Sache nochmals an Ort und Stelle untersucht werde. Bernin den Abschied. Ibid. vv>v. — 333. Damit beider Städte Zoll zu Tscherlitz nichts abgehe, sollbei den ältesten Landsassen über die Rechtsamen desselben sich erkundigen und bei andern bcnach-Ibi/" ^^^on anfragen, wie sie den Zoll beziehen, damit eine Zolltafcl öffentlich angeschlagen werde.^ ^ 334. Da die Originalerkanntnisse des Patronatrcchtes ans die Pfarrkirche Bottens von Seiteb>u, Montheron nicht aufgelegt und die Entrichtung der Zinse nicht bewiesen worden ist, will Frei-
Idiü b'6 es geschehen ist, »nd dann erst sich entschließen, daß der Zins fernerhin bezahlt werde.
Ion ^ ^ Jurisdiction des Waldes Chassagne bei Orbach einige Gcwahr-
schoh deren Jnstification bei einem Angenschein geschehen muß, wird dieses Geschäft ver-
ein' ^ Marchsteine im Jurten gar weit von einander stehen, so daß man bei
8ehv^ (Biegungen) der Straße nicht wissen kann, was den beiden Städten und was zu St. Martin
»»d ' ^ ^ Landvogt unter Bciziehnng der Nachbarn die Marchstcine „aller schnnrrichte nach" diker"^'»fälliger aufrichten. Ibid. mm. — 337. Das alte baufällige Nathhans zu Tscherlitz soll sammt dem^ ^hörigen Garten und Bünten ans einer Steigerung verkauft werden; der dritte Thcil des Kansschillingsz>vi!^ bestimmten Termin zn bezahle», das Übrige soll am ewigen Zins stehen. Ibid. bbb. — 338. DerJaccot und der Pfarrkirche zn Tschcrlitz getroffene Tausch um eine Jnchart Land wird anf-Ug derselbe der Pfründe nachthcilig und ohne Approbation der Obrigkeit geschehen ist. Ibid. oee. —
Skills^ don den jüngst dort gewesenen Gesandten vorgenommene Abtheilnng eines spänigen ZehntensGvnmoens »nd Tscherlitz wird bestätigt; gemäß derselben kommen den beiden Städten zwei Theile,