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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Schwarzenburg. 1588. 1590.

1588.

Art. 109. Dem Peter Zwcihlcn werden wegen dnrch ein Gewitter erlittenen Schadens 6 Miitt a»seinem Zins nachgelassen. Absch. 74. x. 110- Dem Zimmermann, der mit großer Arbeit den Brunne»in's Schloß geleitet und sonst in allweg sein Bestes gethan hat, soll ein Paar Hosen und das Wamms daZ»mit beider Städte Ehrenfarbe angeschafft werden. Ibid. ^ III- Auf Fürbitte des Vogts, Venners und d^Geschwornen zn Schwarzenburg werden dem Christian Zahnd, einem betagten nnvermöglichen Mann, 6Dinkel, soviel Haber nebst 1 Gulden an Geld aus beider Städte Einkommen verehrt. Ibid. 2. 112.der Urbar der Herrschaft veraltet ist und die Herrschaftsleute vielfache Eingriffe sich erlauben, indemeigenmächtig Mühlen und andereGschirr" aufrichten, etliche Wälder sich zueignen und nichts dafür gebe»'wird erkannt, daß jede Stadt auf nächsten Montag über acht Tage eine Nathsbotschaft nach Schwarzeubwbabordnen solle, um die Anfertigung eines neuen Urbars und die Bereinigung beider Städte Eigcnthuins a»'zuordnen und nachzusehen, was am Schloß zu bauen ist und wie den Vögtenein khomlichkeit geschafft werde»möge", das Vieh, das sie dort wintern, auch zu sömmern. Ibid. na. 113. Jene Gesandten sollen sich d»"Kaspar Wecks Erben die Briefe vorlegen lassen, dnrch welche sie zum Besiz der von der Verlassenschaft eines bi»ehelichen herrührenden Ninderweidcn gekommen sind. Ibid. bb. 114. Desgleichen sollen die Inhaber einige»an die Herrschaft stoßenden Zehuten zu Schönfels u. s. w., welche Eingriffe sich erlauben, ihnen ihre Armvorlegen, damit sie die Sachen erörtern können. Ibid. ca. 115- Der von Vogt Weck oder seinen Erbe"getroffene Verkauf der Wallismatte, die von Alters her zum Lehen des Hofs Harris gehört hat, wird >"Kräften belassen und soll der alte Herrenzins sammt dem Lehen auf den übrigen Stükcn dieses Hofs bleibe'»Ibid. dd. 116- Zweite und dritte Amtsrechnung des Lanvogts Gilg Jmhag von Michaelis 1536 'Michaelis 1588. Ibid. es.

1590.

Art. 117. Frciburg dringt auf endliche Erneuerung des Grasbnrger Urbars, weil die Landleute »"^rechtmäßiger Weise viele Güter und Wälder sich zueignen. Bern ist einverstanden, daß dieser Gegenstand »nächster Jahrrechnung zu Freibnrg weiter besprochen werden soll. Absch. 145. u. 118. Auf das durchAmmann im Namen der Landleute von Albligen gestellte Begehren um die Bewilligung, als ErsaZDienste eine Azweide beim Haans, die sie mit Bewilligung des Ammanns ausgcrentet haben, zu ihremeinschlagen zu dürfen, wird den Gesandten nach Schwarzenburg aufgetragen, das Stük zu besichtige" ^den Einschlag gegen einen angemessenen Zins und den Zehnten zu bewilligen. Absch. 147. ii. 119-neuerwählte Landvogt soll jedem Weibel in Guggisbcrg einen Nok mit der Stadt Bern Farbe in be'Städte Kosten schenken. Ibid. lest. 120. Dem Benedict Suter wird bewilligt, den dem Schloß schu^'bHcnzehuten loszukaufen. Ibid. II. 121. Der Landvogt wird ermächtigt, den hagelbeschädigten Best»)»des Zehntens einen verhältnißmäßigen Nachlaß zn gewähren. Ibid. mm. 122. Der von NiklausvorgenommeneErdwechsel", indem er ein Stük Allmend zu einer Hanshofstatt eingefaßt und dagegteigenes Stük ausgeschlagen hat, wird bestätigt. Ibid. im. 123. Ebenso wird der Abwechsel weg»"Weiterung der Landstraße bestätigt. Ibid. 00. 124. Vierte und fünfte Amtsrcchnnng des Landvogts ^Jmhag von Michaelis 1588 bis Michaelis 1590. Ibid. 88. 125. Ans den Bericht des Laudvogts, daßverschiedenen Handwerksleuten, als Kaminfegern, Kannengießer», Dachdekcrn, Zimmerleuten bei 216 W"'