Bernisch-freibnrgische Vogteien überhaupt. 1012. 1013. 1014. 1315. 1016. 1711
Freiburg bei der leztes Jahr gethaneu Erläuterung zu schüzen. Nach allseitiger Erdaueruug des^ und mit Hinsicht ans die gegenwärtigen schwierigen Zeiten erläutert man sich dahin, daß man ausb^en Gründen es nicht rathsam finde, in gegenwärtiger Zeit auf die Exccnticm genannter Erläuterung nach-zu dringen, sondern Freiburg bitte, bis auf bessere Gelegenheit Geduld zu tragen und besonders auf^ bevorstehenden Tagsaznng diesen Handel nicht anzuregen, bis man mit dem savoyischen Geschäft fertig sein^ wenn es von sich ans au Zürich schreiben wolle, was es Bern anzumahnen hätte, soll es seinem hoch>^cn Bedenken heimgesezt sein; daneben wird es an den Inhalt seines Burgrechts mit Bern und au sein/M'ccheu erinnert, nach geschehener Erläuterung die Orte mit dieser Sache nicht mehr behelligen zu wollen;
bibrigim möge sich Freibnrg zu den katholischen Orten aller Bcihülfe und Förderung dieses Geschäfts ver-iit/" ^bsch. 811. a. — 101. Bern protestirt nochmals gegen die Giiltigkeit der Erläuterung, die einige Ortedas Theilungsgeschäft gegeben haben, und schlägt diesen Orten nochmals das Recht dar. Absch. 812. i.
101S.
bicil ^ abermalige Anzug Freibnrgs, es könne die Theilungsaugelegcnheit nicht sizcn lassen,
ks „jcht „ur ihm, sondern allen Orten zum Spott und Nachtheil gereichen würde, wird aci rekeremknm"°'"nie„. Absch. 831. Ic.
1014.
^ abermalige Gesuch Freibnrgs UNI Theilung der spänigen Vogteicn, wird von den
Aschen Gesandten, die sich dieses Anzugs nicht versehen habe», sowie von den übrigen Gesandten ml instru->h>ie^ ^"mmnen. Absch. 800. m. — 104. Bezüglich der Belohnung der Nachrichter wird erkannt, daß mauabgesehen davon, was für Urtheile sie exeguiren und wie viele Personen sie richten, einen bestimmtenfür jeden Gang schöpfen solle; demnach soll der Nachrichtcr von Bern für jeden Gang nach Tscherliz und^ andsm, 4s) Pf„„^ „ach Murten 30 Pfund, der von Freibnrg für jeden Gang in die beiden entlegenen^ie» Zy^ „^ch 20 Pfund erhalte», der Geleitsmauu den halben Theil weniger. Absch. 877.
1015.
Ai, Gesandten Freibnrgs bitten die katholischen Orte um Rath, da sie laut Instruction die
,^^"hcit der Vogteientheilnng in gemeiner Session anziehen sollen. Da aber noch andere streitige Punktev°r, ^angclischen Orten vorliegen, so wird nicht rathsam gefunden, diese Sache in allgemeiner Versammlung""biiligen, sondern es soll ein geeigneter Zeitpunkt abgewartet werden. Absch. 893. n.
1010.
^00. Das Begehren Freibnrgs an die katholischen Orte, sie möchten ihm bchülflich sein, daß diebch^"^)eilung zur Ausführung gelange, wird in den Abschied genommen. Absch. 914. I. — 107. FreibnrgÄvcn ^ katholischen Orte, sie möchten es bei der von ihnen gegebenen Erkanntniß in Betreff derschüzen. Da man findet, daß dieser Handel jezt in gemeiner Session nicht wohl vorgebrachtbv» ^nne, weil genug unruhige Geschäfte vorliegen, werden Schultheiß Sonnenberg und AmniannEdingen in aller Namen beauftragt, den Gesandten Berns die Sache vorzubringen. Diese aber