Bellenz, Bollenz und Niviera. 1614. 1675
^Ungeachtet die Holzkaufleute citirt waren, um mit ihnen eine Auflage auf die Vurren zu Gunsten des^erkes zu unterhandeln, so ist doch Niemand von ihnen erschienen, da sie sich ohne Zweifel ans die ihnenden großen Gewalten verliehenen Freiheiten stüzen. Dieses sollen die Gesandten an ihre Obern bringen,'ut ans den bevorstehenden Landsgemeinden darüber entschieden werden kann. 4. Da die „Personaveri" beistein bisher ganz hinlässig sich verhalten haben, soll Statthalter Nnsconi sie anhalten, ans Rechnung^ Contriburion ebenfalls zu erlegen, das Geld, wenn sie es nicht haben, zu borgen und sich für einander^Uchreiben. 5. Neding sollen von jedem Ort nochmals 100 Gulden zugestellt werden, damit er mit denVegungehindert fortfahren kann. Absch. 857. n. — 467. Wegen der durch die drei Gesandten, welche in""g den Malefizsachcn beigewohnt haben, aufgelaufenen Kosten, sowie wegen der Unkosten des lnministhenuiu ^ ^ Jahrrechnnng Vollmacht crthcilt werden, des Statthalters Molina Schuld einzuziehen,dxg daraus zu berichtigen. UM. b. — 468. Landammann Veßler wird sich erinnern, was ihm wegen^ Spans zwischen Commissär Frischhcrz und Cyprian Tschndi zu verrichten aufgetragen worden ist. UM. c.Tort meldet, daß gegen die eingezogenen Unholdinen ganz ungebührlich durch Anwendung der
Ankl^ werde, daß wegen der unter den Bollenzcrn herrschenden Feindschaft viele ans unbegründete
^ "gen hju ju VerHaft gesezt und unschuldig tormentirt werden, welchem Unwesen abgeholfen werden müsse,wird nun für rathsam befunden, daß den nach Italien reisenden alt-Landammänncrn Beßler und Lussi' ^gen werde, über den Sachverhalt genaue Erkundigungen einzuziehen, vorgekommene Unregelmäßigkeitensvh^ Landvogt abstrafen zu lassen und eine Regel aufzustellen, wie nach Form Rechtens processirt werden' ^nd da ans den in Bollenz eingenommenen Processen sich ergeben hat, daß Sekelmeister Guidoto undihre " ^ Prvcednr der Tortur sich tyrannisch erzeigt und wider Recht vertrabet haben, sollen sie von^ " Rathsstellen entsezt sein und vom Landvogt also abgestraft werden, daß es Andern zur Abschrekung'. ^'ch. 862. g.. — 476. Durch alt-Landammann Beßler wird angezogen, daß er in Sachen der Dammarbeiten^ "uiein Illortischen Tag gebeten worden sei, bei Privaten in Uri Geld aufzubrechen, daß er demzufolge beiUx ^"'"un Epp 1000 Kronen an Käse und Geld entlehnt habe und nun eine schriftliche Versicherung auf^ iadt und Grafschaft Bellenz laut vorgelegter Copie begehre. Die Sache wird bis zur Ankunft de?
Jtal Neding eingestellt, der seine Rechnung über die Arbeiten ablegen wird; inzwischen soll die^rßu ^ ^Ücherung jedem Ort abschriftlich mitgetheilt werden. UM. b. - 471. Die zu „Dauaß" (Daves?)xj. ""'"lten Landrichter und Rath schreiben in Betreff der von Pvdestat Molina für den gefangenen Salvinoi,n^!"'^"en Bürgschaft, daß Molina sich mit dem früher» Commissär zu Bellenz darüber abgefunden habe^ hib^ dann dem Vicar zu Lnmino übergeben worden sei. Commissär Frischhcrz dagegen berichtet,fchdieser Bürgschaft wegen mit Moliua nicht eingelassen, da sein Statthalter, Johann Molo, sich"lich ° Kronen verschrieben habe und er sich an diesen halten werde. Da in dem genannten Schreiben«N ^ird, dießfalls nicht dem Rechten gemäß gehandelt worden sei, wird für gut erachtet,
^hlu/ ""d Rath eine ernsthafte, jedoch freundliche Antwort zu erlassen und darin die aufgestellten
den, cm widerlegen und zu bemerken, daß man nur mit dem Bürgen zu tractiren gedenke, daß aber
^hast "w"" er sich vor den hohen Obrigkeiten mit den Bürgen pnrgiren wolle, gutes Recht werde
»k^",^'den; das soll jedoch bis Martinstag geschehen; im Übrigen sei man stets geneigt, zu Erhaltungeh Korrespondenz das Möglichste beizutragen. Absch. 878. n.. — 472. Auf das von den Gesandten
^ Hcchrrechuung eingegangene Schreiben in Betreff der streitigen Landmarchen zu Lnmino wird beschlossen,