Bellenz, Bollenz und Rivicra. 1613. 1614. 1673
e. — Begehren Uri's, die beide» Orte »lochten ihm sein den Einsturz drohendes Schloß oder
hurni herstellen helfen, da sie an den großen Stiiken in demselben auch Antheil zu haben glauben, wird ack^Iruenclum genommen. Ibick. ä. — 455. Schwyz stellt abermals das Begehren, daß die Verordnung „wegen^stribnen Costens in inziichnng geltz enet gepürgß" in Vollziehung gesezt werde. Uri will sich dieses gefallenm» unter der Bedingung, daß zuvor noch ein Termin gesezt werde, „daß nach gstaltsami der snma vsf diezewarten im Costen verbliben möge". Schwyz und Unterwalden, darüber nicht instrnirt, nehinen es in^ ^schied. IKicl. g. — 45k. Unterwalden inacht Anzug, daß sich oft ganze Commune» für Particular-Klonen verbürgen, was schließlich die Armen, ohne daß sie einen Genuß davon gehabt haben, bezahlen^hsen, daher es für rathsam erachte, ein Verbot zu erlassen, daß in Zukunft bei Strafe und Ungnade keine°Mnnine mehr oh„e Vorwissen und Willen der hohen Obrigkeit für Particulare sich verbürgen dürfe. Dieandern Orte, die darüber nicht instrnirt sind, nehmen es in den Abschied. Ibick. k. — 457. Dem' i'eas Balba von Bellenz, der sich vor einigen Jahren wegen Schulden flüchtig gemacht hat, nun aber mitGläubigern sich abzufinden wünscht, wird sicheres Geleit bewilligt. Ibick. Z. — 458. Dem Commissär^ Bellenz wird anbefohlen, das Abholzen des Waldes oberhalb Semcntina bei höchster Strafe zu verbieten,sollGefahr daraus entstehen könnte. Ibick. b. — 459. Über die in den Abschied genommenen Artikell^des Ort seine Gesandten auf nächste Tagsazung niit den nöthigen Vollmachten versehen. Ibick. i.
1614.
Ärt. 469. Abgeordnete der Communität Bellenz beschweren sich über die ihr auferlegte Wuhrsteuer, mitzu^ den Graben bei Carasso säubern, die nöthige Anzahl Schwirren zum Wnhr führen und eine
^ Vollendung des Werkes allenfalls noch nöthige bestimmte Steuer entrichten zu wollen. Auf allseitige^ 'sication hin wird vereinbart, die Communität soll 80V Kronen bezahlen und dann nicht weiter molestirtsie soll ferner den Graben öffnen und säubern und die „Passen" hinzu führen. Wenn dieser Ver«^ 1 bon der Obrigkeit bekräftigt sein wird, sollen die 800 Kronen Niemanden anders als den Meistern,^ die Wehre gemacht haben, ausbezahlt werden. Absch. 848. a. — 461. „Deßglychen ouch wägen desgant^^ Belletz ist der Communität vf nün Jar lang übergeben worden, welches sy verlichen vnd vf die' ^lachen mögcnt", jedoch soll der Erlös nicht an Privatpersonen, sondern zum gemeinen Nnzen verwendetzu des durch Houptman Äbten der Personavcrcn fürgesetzten gelts sölle
l>nd Coppy gefielt vnd den übrigen 2 orthen zugeschickt werden, die sich, wan es inen gelicbet,
°^chübcn söttendt." Ibick. ck. — 463. Vorzüglich der Wnhrcn ain Tessin wegen hat Schwyz diesen Tag. .^sch^bcn. Lieutenant Jtal Neding nämlich hatte ihm berichtet, daß er nunmehr das übernommene WerkUx von 100 Klafter und 10 Wcrkschnhe Höhe gebracht habe, wegen des steigenden Wassers aber
rbcit nicht fortsezen könne, vielmehr das Gebaute zu erhalten suchen müsse, wozu aber noch mehr Geldtiy^^^ ^ Stadt Bcllenz bisher nur 400 Kronen abgeliefert habe. Nach Eröffnung der Jnstruc-Geld" ^^kanut, an Neding durch einen Eilboten die Weisung zu erlassen, umgehend zn berichten, wie viel^ ^ Sicherstellung der Arbeiten nöthig habe, indem man es ihm zukommen lassen werde; glaube er^hinlänglich gesichert, was man seinem Ermessen anHeim stelle, so soll er sich nach seinem Gutdünkenfüglich der von Hauptmann Epp versprochenen 1000 Kronen in Baar, für welche derselbe aberin zu hohem Preis, das Andere an liegenden Schulden angewiesen hat, soll er ebenfalls berichten, wie
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