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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1646
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1646 Bellenz, Nollenz und Riviera. 1608.

jährigen Gesandten gut machen sollen. Ibicl. o. 195. Wegen des Rufs, den die Gesandten zu Bel^haben ergehen lassen, daß Niemand nach ihrer Ankunft daselbst weder Criminal-, Civil- noch Malefizs»^'verthädigen solle, hat man gefunden, es solle bezüglich der Criminal- und Civilsachen verbleiben wie fr»h^nämlich zugelassen sein, sie zu verthädigen. Absch. 667. ä. 196. Bezüglich der Gravedoner Straße lvvein Schreiben des Grafen von Fnentes verlesen, mit welchem er die Geneigtheit ausspricht, die SaA "Werk richten zu helfen. Man nimmt dieses in den Abschied, damit die Angelegenheit nunmehr befördert we^'Idici. 1. 197. Ans die Klage derer von Giubiasco, daß der Laudvogt und die Regenten der La»dWLauis ihren Markt abgerufen und nicht nur den Lauisern, sondern allen mayländischen und fremden Kaufle»^bei Verlust ihrer Waareu den Durchpaß verboten haben, wird dem Landvogt von Lauis anbefohlen, di^Markt Heuer seinen Fortgang zu lassen und die unbefugte Abrufung aufzuheben, indem man dafür so^werde, daß dieser Markt auf eine andere, dein Lauiser Markt weniger nachtheilige Zeit verlegt werde. Ä670. b. 198. Auf die Beschwerde der Zoccvlanten oder Observanten von Bcllenz bezüglich der beabsichtigReformation ihres Klosters, welches mit andern reformirten Ordeusleuteu besezt werden soll, hat man,die geistliche Obrigkeit die Reformation angeordnet hat, in dieser Sache nicht viel berathschlagen können, gdern läßt es beim frühern Beschlüsse. Idicl. e. 199. In Betreff der Straße nach Gravedona soll den ^ordneten Herren geschrieben werden, ihrem Auftrag nachzukommen und ans den Augenschein sich znund bei ihrer Excellenz anzuhalten, daß er seine Deputirten auch dazu abordne. Idicl. cl. 269. Dwsandten wissen ihren Obern zu berichten, wie die Abgeordneten ans den Span zn Nuffle nnverrichtetervon einander geschieden sind, weil die Gesandten aus Bünden keinen Befehl zn rechtlicher Handlung gAbsch. 671. d. 261. Der Anzug von Nri, Schwhz und Nidwalden, daß der Landvogt von Lanis ^jüngst zu Giubiasco bewilligten Jahrmarkt für dieses Jahr versperrt habe, wird in den Abschiedin der Hoffnung, die Sache werde wohl gütlich beigelegt werden können. Absch. 672. 8. 262.des Zolls und neuen Zollers zu Bellenz wird geklagt: 1. daß 50 Kronen mehr auf den Zollworum er verliehen worden sei; 2. daß der Zoller ans lezter Jahrrechnung den Gesandten das Geld »als es Curs habe, angerechnet habe; 3. habe er denen aus Bollenz unbefugter Weise den Zoll »bge»»"^^ihn dann aber auf Geheiß der Obern wieder zurükgegeben, dagegen den Betrag, 8 Kronen ans jedesdiesen in Abzug gebracht, was man nicht dulden könne, indem hier ein Mißverstand obwalte. Die B»sollen daher ans nächsten Appcllationstag nach Schwhz einen Abgeordneten senden mit den Originale» ^Copien ihrer um den Zoll habenden Freiheitsbriefe, damit man dieselben prüfen könne. Hinsicht^zweiten Punktes wurde auf Gefallen hin der Obern beschlossen, den jezigcn (Zoller) Johann Jakob ^ ^ghelli aus den angesezten Appellationstag zu beschreiben, wohin er die Zollrödel und den Ruf mitbringe» ^Was den ersten Punkt, die Verleihung des Zolls, betrifft, so läßt man dieses dermalen eingestellt bis »>» ^nächsten dreiörtischen Appellationstag zu Schwhz, bis wohin man weitern Bericht erwarret. Absch. 6^'"263. Da mit Bezug ans den Markt zn Giubiasco der Landvogt zn Lauis gesagt haben soll, er frage ^ . nOrten nichts oder wenig nach, so wird Uri ersucht, Anordnung zn treffen, daß um solche Reden ,,h.aufgenommen werde. Ibicl. k>. 261. Anforderungen, aus dem Landmarcheustreit bei Lumino her^ü/(S. Idicl. 6.). 265. Da die lezte Bellenzer Jahrrechuung nicht zum Abschluß gekommen ist,obrigkeitliche Antheil unermittelt blieb, so sollen Commissär Leu und Vogt Stnltz sich mit ihren Rech»" ^auf nächstein Appellationstag einfinden und die Gesandten auch da sein. Ikici. o. 266. Zn Verhid'"^