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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1581
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Luggarus.

1581

1602.

Zürich.

Jost Rubli.

1604.

Uri.

Wilhelm Troger.

1606.

Zug-

Melchior Brandenberg.

1608-

Freiburg.

Peter Falk.

1610.

Bern.

Hans Jakob von Wattenwyl.

1612.

S ch w y z.

Georg Gugelberg.

1614.

Glaru s.

Peter Wala, genannt Schuler.

1616.

Solothurn.

Urs Berki.

Hieronymus Degenscher.

Landschrciber.

15861596. Andreas Lussi von Unterwalden.

15961607. Johannes Lnssi von Unterwalden.

16071619. Thomas Stocker von Zug.

16111616. Johann Stulz, Ritter, von Unterwalden.

1617, 1618. Melchior Lnssi von Unterwalden.

für ^ Landeshauptmann Balthasar Lnchsinger von Schwyz werden als Entschädigung

^ ^"»ge Missionen nach Mayland und Novara und für seine Reise ans die Tagsaznng zu Baden in Sachen»»d li0 Kronen zuerkannt. Absch. 86. m. 42. (1591). Dem Landeshauptmann und Landschreiber

^»l abtretenden Landvogt Biieler will man zu dem Geschenk verhelfen, das ihnen für die Wahl des^Priesters gehört. Absch. 173. Ic. 43. (1592). Landschreiber Lussi, der in Ersczung des verstorbenen^ ^sar Luchsinger, genannt Mürdi von der Commnnität Luggarus zum Landeshauptmann erwählt worden^stät"^ Gesuch seines Vaters, des Landammanns Lussi, an dieser Stelle neben der Landschreibereieg , Die Gesandten von Bern, Glarus, Basel, Freibnrg und Solothnrn, darüber nicht instrnirt, nehmensei Ebschied. Absch. 210. x. 44. (1593). Landammann Lnssi eröffnet, sein Sohn, der Landschreiber,

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ewigen Orten verklagt worden, als benehme er sich ungebührlich gegen die Unterthanen; persönliche

^n haben die Beschwerden als unbegründet herausgestellt; er begehre nun aber, daß man ihn zurkommen lasse und schüze, wenn ihm Unrecht geschehen sei, dagegen bestrafe, wenn er es ver-»nd ^ wird nun an die cnnetbirgischcn Gesandten geschrieben, sie sollen die Sache genau untersuchen^»ftr^'" ^ Ergebniß berichten. Absch. 235. s. 45. (1593). Die Mehrheit der Gesandten hat den»»vi,^ versuchen, auf welche Gründe gestüzt der Landschrciber durch verschiedene in die Orte gcschikte^ii» ^ angeklagt worden, daß er sich unziemlich und tyrannisch benehme. Deßhalb wurde sogleich

in Luggarns ein öffentlicher Ruf erlassen, daß Jedermann, der sich über den Landschreiberschreit ^be, seine Klage vorbringe, indem ihnen gut Gericht und Recht gehalten werde. Der Land-Tes ^ ""bietet 10,000 Kronen Bürgschaft, Jedermann des Rechten zu sein. Nach einigen Tagen wird dem'»an c wieder ein Schreiben ohne Unterschrift in seinGemach geschleicht", worin begehrt wird,

^oren lZanzen Rath und ungefähr zehn genannte Personen darüber einvernehmen. Da nun ein gewisser

^»hört solcher Schreiben verdächtig ist, so wird er eingezogen und durch einen Ausschuß ohue Marter

Derselbe gibt an, daß sein Schreiben, welches er persönlich nach Lucern gebracht habe, nicht von