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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1510
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Vier ennctbirg. Vogteicn überhaupt.

und Mantua, damit man ihnen daselbst den Kornkauf bewillige; davon wird an Uri Mittheilung gemacht-Ibiä. c. 160. (1597). Der Gesandte Frciburgs soll an seine Obrigkeit berichten in Betreff des Salzhandcls,sowie daß Statthalter Donada sich anerboten habe, Rechnung abzulegen. Absch. 325. i. 161. (1597). Aufden Bericht des Statthalters Douada über den Salzgewerb und über den ihm durch den Salztrausit ausMayland zugefügten Schaden wird eine Verwendung für ihn an den Gubernator und an den spanischen AM'bassador erlassen. (S. Absch. 328. ä.). 162. (1598). Verwendung für Statthalter Donada und für Aus'rechthaltnng des zu Bellcnz ergangenen Urtheils bezüglich seines Salzhandels. (S. Absch. 353. n.). 163(1599). Nochmalige Schritte beim Gubernator und beim Ambassador für Erledigung der Anstände wegen desSalzhandels. (S. Absch. 371. c.). 164. (1000). Die Gesandten auf nächste Tagsaznng sollen in Betreff des maY'ländischcn Salzhandels instruirt werden. (S. Absch. 419. I.). 166. (1002). Den Gesandten nach Maylandwird Auftrag ertheilt in Betreff des Salzhandcls des Statthalters Donada. Absch. 459. 1. 166. (1604). DieVerantwortung des Statthalters Donada auf die gegen ihn eingereichten Klagen wird genehm gehalten. Be'züglich des Salztransits nach Mayland will man beim Gubernator ernstlich darauf dringen, daß gemäß seine»Versprechungen ein förmlicher Beibrief zur Capitulation ausgestellt werde. (S. Absch. 541. d.). 167. (1604)-Die Unterhandlungen mit Mayland für Verabfolgung von 40,000 Stara Salz sollen fortgesezt werden. Absch-542. ö. 168. (1005). Der freiburgische Gesandte erkundigt sich nachdrüklich nach der ausstehenden Summe,welche Statthalter Donada vom Salzhandel her Freibnrg schuldig ist. Absch. 569. ll. 169. (1005). DeMStatthalter Donada werden die nöthigen Schriften für Betreibung seines langwierigen Proccsses in Maylandbezüglich des Salztransits bewilligt, :c. (S. Absch. 571. f.). 170. (1005). Angelegenheit wegen deS SalZ'bezngs ans dem Mayländischen. (S. Absch. 570. y.). 171. (1008). Schreiben a» den Gubernator ZUMayland in Betreff des Salztransits und der Anliegen des Statthalters Donada. (S. Absch. 072. oy).172. (1010). Auf die Klage der Unterthancn und Kanflente, welche Korn und Reis auf mayländischcm Gebietkaufen und den Langensee hinauf führen, daß sie jezt genöthiget werden, nach Lnggarns zu schiffen und dasKorn und Reis wiederum zu fassen, erlassen die katholischen Orte an den Landvogt die Weisung, diese Neue'rung abzuschaffen und Jeden mit dem, was er gekauft hat, wie von Alters her fahren zu lassen. Absch-728. c. 173. (1015). Mayland droht den ennetbirgischen Vogteien mit Frnchtsperre, wen» sie noch ferner'hin den Bündnern mayländisches Getreide zugehen lasse». (S. Absch. 894. i>.).

5. Handel und Verkehr, Märkte, Gewerbe :c.

sS. auch Getreide, und Salzbczug).

Art. 174. (1588). Gemäß erhaltenem Auftrag übersenden die ennetbirgischen Landvögte einen Borschszu Verhütung der Wucherzinse und des Wuchers beim Kornkauf, nebst Vorschlägendes Landvogts von Mendelund Balerna für Abänderung der drei ersten Artikel bei Anwendung in seiner Vogtci. Wird zu nähererBerathung in den Abschied genommen. Absch. 03. 176. (1590). Uri soll nochmals i» Aller Namen »"die ennetbirgischen Landschaften schreiben, daß sie dem Leonhard Furrer von Uri für Auslagen und Arbeit be>seiner Sendung nach Mayland wegen ihrer Märkte 100 Kronen vergüten und auch die Andern befriedigtwelche in diesem Geschäft gearbeitet haben. Absch. 120. I. 176. (1591). Jnstructionsgemäß hat der Gesa »d"von Basel beantragt, in Betreff des Holz- und Kohlengewerbes Ordnung zu schaffen. Da aber die ander»Gesandten es bei der frühern Erkanntniß bleiben lassen wollen, nimmt er die Sachezu GedechtnnS" in de"