1508
Bier ennetbirg. Vogteien überhaupt.
residirenden Gesandten, Pompejus della Croce, Auftrag zu ertheilen, über einen solchen Vertrag mit de» Eid'genossen zu unterhandeln. Das wird zum Verbalt in den Abschied genommen. Absch. 294. ir. — 102. (1596).Ans der Tagsaznng zu Aarau soll Anzug gemacht werden wegen 1. der überaus großen GcrichtSgelder ausden ennetbirgischen Iahrrcchnnngen, 2. der verbotenen Libcrationen und .9. des französischen Handels vo»Mendris. Absch. 315. i. — 133. (1597). Olivier Pivt von Lnggarns, dessen Bruder von der Inquisition Z"Moyland verhaftet worden ist, bittet um Bewilligung, ans mayländische geistliche Güter ennct GebirgS Arrestlegen zu dürfen. (S. Absch. 321. ä.). — 134. (1699). Der Gesandte von Glarns protestirt gegen das M'handeln etlicher aus den ennetbirgischen Vogteien eingelangter Geschäfte, da er Auftrag habe, dieselben an ihregebührenden Orte zu weisen. Absch. 997. mm. — 135. (1911). Was Jakob Megnct, der „Gntvertiger"(Spediteur) von Uri im Namen der Kaufherrcn, denen vor Iahren einige Waarenballen in den cii»^birgischen Vogteien entwendet worden sind, vorgebracht hat, soll den Gesandte» auf die cnnetbirgische Jah^rechnung, sammt Instructionen darüber, mitgctheilt werden. Absch. 771. p.
3. Polizeiliches.
(S. auch Handel und Verkehr ic.).
Art. 130. (1599). Von den Gesandten der XII Orte in Baden ist eine Zuschrift eingelangt, betreffetdie dem Johann Baptist Ghiringhelli und Hieronymus de Porta von Mendris ertheilte BewilligungTragen verbotener Waffen. Da jedoch zu Lanis dcßhalb einige Nüfc erlassen worden sind, wird der Ha»^für einstweilen in den Abschied genommen. Absch. 384. Ii. — 137 und 138. (1911). Den Gesandten a»f ^cnnetbirgische Jahrrechnnng sollen Instructionen mitgegeben werden für Abschaffung und Verbictnng der lawl^Rohre und Fencrbüchsen, ferner daß kein Ort, Landvogt oder Gesandter Gewalt haben soll, Einen, der weg^'vorsäzlichen Todtschlags verbannisirt worden ist, z» liberircn, wie solches von den der dortigen Unruhen weist"jezt in Lauis befindlichen Gesandten beschlossen worden ist. Absch. 771. o.
4. (Ijetreide- und Salzbezug.
Art. 139. (1587). Gesuch des Ammann Lnssi um Verwendung beim Papst, damit Salz und Kor»die ennetbirgischen Länder geführt werden dürfen. lS. Absch. 2. Ii.). — 140. (1587). Da der Kornp^jenseits des Gcbirgs bereits so hoch gestiegen ist, daß man besorgt, man müsse den Untcrthanen ab denseitigen Märkten zu Hülfe kommen, so wird an den Gnbernator zu Mayland und an Pompejus zumgeschrieben, sie möchten gemäß Vereinnng den ennetbirgischen Unterthanen Getreide bewilligen. Absch. 37.141. (1587). Mahnung an den Gnbernator von Mayland um Bescheid in Betreff der bnndeSgcmäßen ^abfolgung von Getreide, (S. Absch. 39. g..). — 142. (1587). Die Gesandten ans künftigen Tag sollen instU^werden bezüglich einer Antwort an den Herzog von Mayland wegen deS KornkaufS. Absch. 41. <1. ^(1587). In Betreff Bewilligung des Kornkanfs antwortet der Gnbernator zu Mayland, daß er einzig ^Transit und das Abführen dessen, was den ennetbirgischen Unterthanen ans dem Herzogthnm wachse (w^er schon gemäß des Bündnisses verpflichtet ist), bewilligen könne, daher mit dem spanischen Ambassadorspräche genommen wird, daß auch der Kornkanf erlaubt und bis Lichtmeß darüber Bescheid gegeben we^'Absch. 42. 0. — 144. (1588). Anzeige des savoyische» Ambassadors, daß der Herzog dem ennctbirgist^Unterthanen die freie Abfuhr von 1900 Säken Korn bewilligt habe. (S. Absch. 44. b.). — 145. (15öS). ^