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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1503
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Bier ennetbirg. Bogteieu überhaupt. t5<)3

^lcht; da zudem diese Freiheileu sich os! widerspreche» und man ihre Anthenticität zu bezweifeln Grund hat,""ch wenn sie in die Statuten eingetragen wären, so wird für rathsam erachtet, für diese Sache eine eigene^ugsazmig abzuhalten, auf welcher die Freiheiten und Statuten in Original vorzuweisen, genau zu prüfenund die nicht aufgelegten oder vorenthaltenen zu annulliren sind. Hiefür wird auf den 21. October ein Tag^ch Baden angcsezt, wo Abgeordnete der vier Nogtcicn sich eiuznfinden haben. Absch. 803. b. 80. (1612).

Gesandten sind instrnirt,die Sache der Fischen und Postieren wieder abzuschaffen", da dadurch fast alle^'iche aus dein Land verkauft und der Landschaft viel entzogen werde. Inzwischen langt ein Befehl auSBaden ein, daß alle Cominunitätc» in de» vier Bogtcicn de» 21. Oetober zu Baden erscheinen sollen, behufsBoruahuic einer durchgreifenden Revision ihrer Statuten. Das wird nun in den Abschied geuoinnicn, um dieObrigkeiten dahin zg vermögen, daß sie aus Gnade den armen Landschaften diese großen Kosten ersparen undGesandten auf die nächste Jahrrcchnung darüber Befehle erlheilen, indem man dafür hält, daß diese viel^sserc Gelegenheit haben, bei den Borgcscztcn nud beim gemeinen Mann die nöthigcn Informationen einzu-gehen,in das Rüzliche in den Statuten bleiben zu lassen und daö Schädliche z» verbessern. Übrigens wirdb'e Äachcder Fischen oder Postieren" verschoben, ebenso jene betreffend die sieben Männer oder Mitrichter.

indcß die Ober» gefunden haben, daß der Gemeinde allhicrdas Jncant" der Fische jährlich bei 133^'onen ertragen möge, will man ihnen anempfehlen, die Hälfte dem Amt, die andere Hälfte der Gemeindeg^vinincn zu lasse», damit der Landvvgt und die Amtleute desto weniger sich zu beklagen haben. Jedes Ortgh seine Stimme bezüglich des Antrags, die Landschaft der Tagsaznng zu Baden zu überheben, nach ZürichAue», dieses den Commnnitäte» die Antwort mittheilen kann und der Termin nicht versäumt werde.

Ach. 805. e. 8k. (1612). Gemäß Instruction werden die Untcrthanen der Bogtcicn Lanis, Lnggarus und^»thal (die von Mcndris haben sich schriftlich entschuldiget, da sie keine besonder» Freiheiten und Privi»h'ku hnbcn und de» Landvogtfür ihr Haupt ohne alles Mittel" erkennen) vor die Bersaminlnng berufen,Statuten, erthciltcn Gnaden, alten und neuen Freiheiten untersucht und die mündlichen Berichte der Ab-Ebneten der Communitäten angehört. Bei denen von Lanis wird nichts gefunden, das den regierendenAen nachthcilig ist, wcßhalb man ihnen Alles bestätiget; sie werden aber neuerdings ermahnt, wenn einudvvgt Sturm läuten lasse, gcflisscner als bisher und bei Strafe des Meineids sich finden zu lassen undgMaufcn, bei Stcrbensläufcn bessere Ordnung zu schaffen nud nebe» der »»sauber» Herberge auch eine"bcrc einzurichten, bei Anlegung der Stenern den Laudvogt beiwohnen zu lassen. Ebenso werden auch denen" ^uggarus diese drei Artikel zu Sinn gelegt mit der Ermahnnng, ihre Landvögte in gebührendem Ncspecthalten, worauf auch ihre Statuten und Privilegien gut geheißen und bekräftiget werden. Einigen Ge. tei, ^'scheint daS Statut, daß wenn Einer einen Andern heimlich verklage, die Obrigkeit, wenn der Be»'Pe ^ begehre, den Kläger nennen und stellen müsse, nud daß, wenn der Kläger die Klage im Rechten nicht^>sen könne, er bestraft werde» solle, ziemlich hart, weßhalb sie cS zum Entscheid ihrer Obern in den Ab-begehren. Denen von Berzasca, Brissago und Gambarogno werden ihre Sachen ebenfalls gut geheißenthü Anhang, daß in Zukunft ihre Potestatc, gleich wie andere Amtleute, dem Landvogt die Huldigung" sollen. Die von Brissago bitten, man möchte ihnen de» Brief, von welchen die Bacciochi bei den be-ihr ^ ^"ruhen aus Zorn daö Siegel abgerissen haben, wieder mit dem Siegel corroboriren, indem derselbe^ Privilegien enthalte. Die Gesandten über daS Gebirg sollen daher beaustragt werden, die Sache zuKuchen und, wenn dem also ist, den Brief zu Baden wieder besiegeln zu lassen. Auch denen anS dem