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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgan.

daß dem Scharfrichter zu Frauenfeid ein neues Haus gebaut werde, indem das jezige ganz baufällig sei.3. Die Verordnung gegen die Bettler und Landstreicher sollte strenge gehandhabt werden. Beschluß: DerLandvogt soll den Leibeigenen nach Berhältniß ihres Vermögens den Loskauf gestatten, das Haus des Scharf-richters in bewohnbaren Zustand sezen, die Bcttlcrordnung pünktlich handhaben. Absch. 210. <>. <»79. (1592).Da nicht alle Gesandten der V Orte über die vier thurgauischen Artikel, welche auf der Jahrrechnung zuBaden in den Abschied genommen worden sind, Instructionen haben, so nehmen sie dieselben wieder in denAbschied. Absch. 21.9. e. 089. (1608). Über die von Junker Marx von Ulm begehrte Beisteuer an seineneue Kirche soll jedes Ort beförderlich sich entschließen. Absch. 679. p. 981. (1609). Dem alten VerwalterJakob Steiger im Kloster Paradies wird eine Verwendung an die von Dießenhofen bewilligt. Seine Ent-schuldigung wegen der Schcllcnbergischen Sache und was er wegen der Frauen zu St. Katharinathal angebrachthat, wird in den Abschied genommen. Absch. 681. t. 982. (1609). Die Orte, welche sich bezüglich derBeisteuer an den Kircheubau des Marx von Ulm noch nicht entschlossen haben, sollen es beförderlich thun.Lucern hat sich zu 60 Gld. entschlossen. Ikiil. u. 98A. (1609). Ans gestellte Einfrage des Landvogtswerden ihm folgende Weisungen ertheilt: 1. Des Rottershansers Ehchandels halber soll er sich dem Vertragvon 1532 gemäß halten und den Prädicanten und Andere, welche der Sache sich angenommen haben, bestrafen.2. Die Angelegenheit wegen des Landgerichtsknechtes möge er, weil er sich bereits in dieselbe eingelassen habe,gehen lassen und das Resultat abwarten. 3. In Betreff des Ellikcrhaudcls lasse man es beim Abschied ver-bleiben. Absch. 713. t».