Thurgau.
träge aufrecht erhalten, Ikicl. Ii. — 289. (1591). Der Privr des Klosters Jttingeu berichtet, ihm stehe dasRecht zu, die Kirchen und Kapellen zu Wettlingen, Hüttwyleu nnd Üßlingen mit Vorstehern zn versehen; nnnwünschen die Katholiken daselbst, daß die zerstörten Altäre wieder aufgerichtet, die Kirchenchöre bedekt nnd ge-schlossen und die Kirchhöfe abgetheilt werden, damit sie nach altem katholischem Brauch und gemäß Landfrieden,ohne Verhinderung durch die Neugläubigen, leben können; er bitte daher Zürich und Glarns, das zn bewilligen.Dagegen hofft Zürich, die V katholischen Orte werden den Prior von solchen Neuerungen abmahnen, indemsie wider den Landfrieden wären, und wünscht, daß denen von Üßlingen bewilligt werde, einen zweiten Predigerauf eigene Koste» anzustellen; schließlich stellt es das Ansuchen, die zwinglischen Prediger im obern Thurganund Nheinthal an der Shnode zu St. Gallen Antheil nehmen zu lassen. Hierauf erkläre» die V katholischenOrte, daß sie die Begehren des Priors unterstiizen, daß die von St. Gallen im Thurgau und im Nheinthalnichts zu gebieten und zu bestrafen haben nnd daß die sechs oder sieben lutherischen Bauern zu Üßlingen sichmit Einem Prediger behelfen sollen. Wird in de» Abschied genommen. Absch. 198. 7. — 299. (1591).Zwischen Georg Gabriel Schenk von Casteln und Laurenz Zollikvfer von Altenklingen war ein Kauf um dieHerrschaft Ättlishausen abgeschlossen und dann auf höhere Weisung hin die Güter des Käufers nnd des Ver-käufers mit Arrest belegt worden, weil crsterer eine Kapelle neben dem Schloß „verspert" und der Stift zuBischofszell den gewöhnlichen Krenzgang abzuhalten verweigert hatte; weil sie sich nun mit Unkenntniß ent-schuldigen, so wird der Arrest aufgehoben, jedoch unter der Bedingung, daß Schenk die Kirchenzicrden wiederherstelle und der Stift nicht wehre, Gottesdienst und Kreuzgänge nach alter Übung abzuhalten, linci. uu. —291. (1591). Das erneuerte Gesuch Zürichs, denen zu Üßlingen zu erlauben, auf eigene Koste» eine» Predigerzu halten, wird wiederum in den Abschied genommen. Absch. 178. <Ici. — 292. (1591). Zürich stellt dasGesuch, mau möchte den Predigern im Thurgan und Rheinthal gestatte», jährlich einmal die Synode in Zürich,statt in St. Gallen, zu besuchen, wobei es sich erbiete, die von den Predigern verfallenden Bußen dem Land-vogt im Thurgau einzuhändigen. Wird in de» Abschied genommen. 1!>ül. im. — 299. (1591). Die V ka-tholischen Orte erneuern das Gesuch um Schließung des Kirchcuchors zn Üßlingen und an andern Orten,!damit den Katholischen bei ihren Ceremouien keine Schmach begegne, nnd daß man die .Kirchhöfe abtheileuund den Theil der Katholiken weihen lasse. Zürich dagegen begehrt, daß man die, welche im Leben nebe»einander gehandelt nnd gewandelt haben, auch im Tode beieinander ruhen lasse, nöthigenfalls würde es dieSache au's Recht kommen lassen. Iliül. lk. — 294. (1591). Damit die Gesandten auf die Tägsazung zuBaden über den Jttiuger- und Paradieserhandel instruirt werden können, sollen den V Orten die bezüglichenActen abschriftlich mitgetheilt werden. Absch. 189. A — 295. (1591). Zürich crnenert sein Begehren wegenÜßlingen nnd der Predigersynode nnd verlangt, daß das Begehren wegen Abschließung der Kirchenchöre undAbtheilnng der Kirchhöfe endlich fallen gelassen werde. Die V katholischen Orte erwidern: I. Den Predigerkönnen sie den Neugläubigen zu Üßlingen nicht bewillige», weil die Mehrheit daselbst beim alten Vertrag zubleiben wünsche; 2. sie verlangen, daß die Prediger im obern Thurgau und Nheinthal ihre Synoden in derLandgrafschaft Thurgau halten, die nähere Bestimmung des Orts aber wollen sie ihnen überlassen; 9. siebitten nochmals, man möchte die Abschließung der Chöre und Abtheiluug der Kirchhöfe gütlich bewilligen, indemein Proceß wenig Freundschaft bringen möchte. In den Abschied. Absch. 187. p. — 29t». (1592). Ans nächsteTagsaznng zn Baden sollen den Gesandten ansdrükliche Instructionen ertheilt werden, daß die Prcdigersyuodeim Thurgan und Rheinthal nur im Thurgau abgehalten, in Betreff de« Predigers zn Üßlingen es bei dem