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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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Deutsche gemeinsame Vagteien im Allgemeinen.

Inhalts

1, Verwaltung im Allgemeinen:

u,. Allg> Verwaltungsangclcgcnheiten; Beamte Art. 127.b. Practiciren, Miet und Gaben. 28-59.o. Krträgnisj der Vogteicn, Rechnungswesen. 9979.>1. Jahrrechnnngen, Zeitpunkt deren Abhaltung. 7178.

2. Rechts- und Gcrichtssachcn. 7991.

8. Leibcigenschast und Fall. 9295.

4. Nicderlassungswesen. 99.

Übersicht.

5. Polizcisachcn. 97-191.

9. Zölle, Grlcitsbtlchsen. 192194.

7. Verbot des yilrkaufs. 195-119.

8. Ohmgeld. III.

9. Fremder Kriegsdienst. 112129.

19. Kirchliche und konfessionelle Angelegenheiten, Geistliche.

127-187.

11. Gotteshäuser (Klöster). 138-19S.

1. Berwaltnng in» Allgemeine».

n. Allgemeine VcrwaltungSangelegcnhciten; Beamte.

Art. 1. (1592). Auf die Beschwerde, das; man die Landvögtc, wenn sie ans Jahrrcchnungen oder Tagsaznngen erscheinen, kaum anhöre nnd abfertige, woraus große Kosten entstehen, wird verfügt, es soll jedesOrt seinen Gesandten ans künftige Iahrrcchnnng Vollmacht mitgeben, eine Verordnung darüber aufzustellen.Absch. 195». i. 2. (1593). ,Es wird verordnet, daß in Zukunft kein Landvogt in den gcmeincn Vogtcienmehr die Befngniß haben sott, Bauten von Mühlen oder andern Ehehaften zu erlauben, ohne Bewilligung derOrte. (Vgl. Thurga», Art. 208). Absch. 235. Ii. !l. (1594). Ein Anzug LnccrnS, daß gegen die allzngroße»Kosten der Jahrrechnnngen angeinessenc Verfügungen getroffen werden sollten, wird iimtrunnäum genommen.(S. Absch. 254. 1.). 4. (1598). Weil die gewöhnlichen Tagsaznngcn häufig durch Geschäfte mit Parteienin die Länge gezogen werden, so wird der Vorschlag, alle solchen Geschäfte auf die Jahrrcchnnngstagsaznngzu weisen, in de» Abschied genommen. (S. Absch. 348. v.). 5. (1599). Angelegenheiten ans den deutschenHerrschaften sollen, wen» sie nicht besonders wichtiger Natur sind, nur auf den Jahrrcchnungstagsaznngen vor-gebracht werden. (S. Absch. 372. f.). l». (1000). Die Wichtigern der zu Baden behandelten Geschäfte sollenstets den Gesandten der katholischen Orte abgelesen werden. (S. Absch. 420. ».). 7. (1004). Ein Antragauf Verminderung der Kosten beim Aufritt der Landvögte, besonders in den Freiäniter», wird in den Abschiedgenönnnen. Absch. 533. a. 8. (1005). Es wird abermals bestätiget, daß ans den Tagsaznngcn, anßcr de»Jahrrechnnngen, keine Streitigkeiten der Unterthancn vorgenommen werde» sollen. Absch. 577. o. 9. (1006).Wenn man i» Zukunft bei gefährlichen Zeiten über Warnungen, Kundschaften oder andere geheimen Dinge sichzu bcrathen hat, soll man den Unterthancn in den gemeinen Vogteicn nichts mehr schriftlich mittheilen, sondern

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