das pflichtmäßige Andenken an die Lehrer, dieuns in dem Christenthume unterwiesen haben.Bey dieser Betrachtung werden wir Vorerstauf die Pflichtmäßigkeit des dankbaren Andenkens anReligionslehrer überhaupt aufmerksam machen unddann insbesondere zeigen, wie sehr wir verbundensind, den Lehrer aus Erkenntlichkeit im Andenkenzu behalten, welcher mit diesem Tage seine Amts-führung bey dieser Gemeinde beschließt.Wenn wir die Pflichtmäßigkeit des Anden-kens an christliche Religionslehrer im Allgemei-nen behaupten: so müssen wir uns bemühen zuzeigen, worin dieses Andenken bestehe und wie wich-tig die Gründe sind, welche uns zu demselbenverpflichten.Die ersten Christen befolgten gewiß sehr willigden apostolischen Befehl, welcher ihnen einschärftean ihre Lehrer zu denken, welche ihnen dasWort Gottes gesagt hatten. Die Lehren wa-ren ihnen ungemein wichtig, welche sie von diesenüberkommen hatten. Die Lehren von Gott, vonseinen preiswürdigen Eigenschaften, von seiner vä-terlichen Regierung, von seinen versöhnlichen Gesin-nungen gegen reuvolle Sünder und von einer ewig-daurenden Seligkeit für die standhaften Frommen,waren ihnen über alles theuer und schätzbar.Die ersten Christen empfanden den hohen Werthder Lehren des Evangeliums desto inniger und rei-
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Das pflichtmäßige Andenken an würdige Religions-Lehrer : eine Predigt bey der Amts-Niederlegung des Herrn Predigers Johann Wilhelm Janssen gehalten am 27. Junius 1802 in der reformirten Kirche zu Düsseldorf ; nebst einigen angehängten Notizen über die allmählige Entstehung und fernere Ausbreitung der dortigen reformirten Gemeinde und einem Verzeichnisse aller Prediger derselben von 1584 bis 1802
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