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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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119die feste Versicherung ertheilet würde, daß ihr Nameein Geheimniß bleiben sollte.§. 153.Die Polizeydiener, Hebammen, kurz jeder, dereine von der Geschwächten selbst nicht schon angegebenwordene Schwangerschaft der Polizey, respective rich-terlichen Behörde entdeckte, müßte sich daher einer Be-lohnung zu erfreuen haben, selbst Eltern, Verwandteoder sonstige Angehörige, müßten von den zu erhalten-den Belohnungen um so weniger ausgeschlossen werden,da diese wohl in der Regel die erste zu seyn pflegen,welche über außereheliche Schwangerschaften einer ih-rer Angehörigen, einen dicken Schleyer zu ziehen su-chen, welches aber bey einer zu erhaltenden Belohnungin vielen Fällen theils darum, theils wenn sie wissen,daß ihren Angehörigen von Staats wegen, nicht dasmindeste Nachtheil zufließt, nicht geschehen würde.§. 154.Geschehe die Anzeige einer außerehelichen Beschwän-gerung von jemand, der nicht zu denen gehörte, sosich um oder bey der Beschwängerten täglich vorfindet.und wäre die angezeigte Schwangerschaft schon so auf-fallend, daß sie ohne einen gewissen Grad von Nach-lässigkeit zu unterstellen, den Leuten, in deren täglichenUmgang und Augen sich die Geschwächte befände,nicht wohl ein Geheimniß seyn konnte, so würden imFall einer aus Sorgloſigkeit nicht angezeigt wordenenauf