87Obsorge zu Handhabung der Ehrbarkeit und Ordnung,nicht ermangeln lassen.§. 113.Manches Mädchen büßt auch bey Gelegenheiten,wobey die Religion zum Deckmantel dienen muß, ihreUnschuld und Keuschheit auf; dieß ist häufig der Fallbey den sogenannten Wallfahrten, besonders wenn da-bey entfernte Kirchen besucht, und so auf diesen reli-giösen Reisen oft mehrere Täge und Nächte zugebrachtwerden. *)§. 114.Es sind freilich seltene Erscheinungen in unserenTagen, daß solche Wallfahrtsorte auch nur von eini-germaßen gebildeten Menschen besucht werden; durch-gängig ist es die Hefe des Volks, welche theils auseigennützigen, theils aus wollüstigen Absichten so wasmit macht, sollte aber auch keines von beiden der Fallseyn,*) Wenn, wie vorhin gesagt worden, viele Eltern keinBedenken finden, ihre erwachsene Töchter ohne alleoder doch ohne geeignete Begleitung, den öffentlichenNachtslustbarkeiten beiwohnen zu lassen, so wird esnoch weniger auffallend seyn zu hören, daß gewisseEltern ihre erreiften Töchter, wie es heißt, zur EhreGottes, ganz allein Wallfahrtsreiſen nach Kewe-lemar, Hardenberg 2c. vornehmen lassen, solchen El-tern kommt es gar nicht einmal in den Sinn, daß dieseReisen traurige Folgen für sie und ihre Töchter nachsich ziehen könnten, und schon oft nach sich gezogenhaben.
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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