83§. 107.Es giebt Eltern, welche in dem Wahn stehen, siewürden eine nicht zu rechtfertigende Strenge ausüben,wenn sie ihren Kindern bey solchen Volkslustbarkeitenden Zaum und Zügel nicht ganz schießen ließen; es istja Kirmes, heißt es; allein könnte man solchen sorglo-sen Eltern antworten, ihr bleibt aber auch auf Kirmes-sen — Eltern, und seyd deßfalls eurer Pflichten nichtentlediget. Ihr habt bey diesen Gelegenheiten beson-ders darauf zu wachen, daß eure Töchter erlaubte Er-goͤtzlichkeiten nicht mißbrauchen, daß sie euch nicht zurUnzeit zu Großeltern machen, und daß ihr von selbi-gen keine Schandthaten erlebt, die ihr bey einigerAufsicht auf das Betragen eurer Töchter, so leichthättet verhüten können.§. 108.Wie groß die Klasse der so leichtfertig denkendenEltern, Vormünder oder der sonstigen Verwandten,unter deren Obsorge erwachsene Mädchen stehen, seynmüsse, hievon wird man sich mehr als zu viel über-zeugen können, wenn man sich die Mühe giebt, einenaufmerksamen Blick auf die, an jenen Orten, wo öf-fentliche Tanzluſtbarkeiten gehalten werden, anſchie-ßende Gärten und Promenaden, hinzuwerfen, manwird alsdann Gelegenheit haben, bey Nachtzeit dieverliebte Pärchen fast Dutzendweise auf einsamen We-gen und in allen Ecken und Winkeln, gehen, stehen6 2und
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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