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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
Seite
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niß zum Heirathen große Bedenklichkeiten und unge-eignete Anstände gemacht werden.§. 100.So ist gewöhnlich die erste Frage an einen die Er-laubniß zum Heirathen nachsuchenden geringen Hand-werker oder Taglöhner, ob er oder sein Mädchen auchVermögen habe? Leicht zu denken ist es, daß dieseFrage durchgehends verneinend ausfalle, denn hätte einoder der andere Theil einiges Vermögen, so bedürftendiese als zur Klasse der Unvermögenden nicht gehörend,die vorläufige obrigkeitliche Erlaubniß zum Heirathennicht, sondern der Pfarrer oder Prediger würde dieseEheluſtigen, wenn nur übrigens gegen ihre Aufführungnichts einzuwenden wäre, oder wenn kein sonstiges Ehe-hinderniß obwalte, ohne weiteres zusammen geben können.§. 101.Zweckmäßiger und hinlänglich scheint es mir zu seyn,wenn in solchen Fällen bey den Meistern, Brodherr-schaften, oder bey denen, welche sonst die nöthige Aus-kunft geben könnten, unter der Hand darüber Erkun-digung eingezogen würde, wie sich das Brautpaar be-tragen habe, ob sie redliche, an Arbeit gewöhnte undkeine faule Menschen seyen? Vermögen kann und darfaber bey der geringen Volksklasse, um ihr die Erlaubnißzum Heirathen zu ertheilen, nicht als eine wesentlicheBedingniß angesehen werden, denn es sollte Grundsatzseyn,