54rathen, in Gefahr wäre, so würden diese frohen Aus-sichten in dem ehelösen Mutterstand gewiß mit zurEntfernung der Beweggründe eines zu begehenden Kin-dermordes ungemein viel beitragen.§. 71.Da es nun leicht zu denken ist, daß eine Geschwächtenicht selten in der Lage seyn werde, daß sie weder vonihrem Schwängerer noch von ihren Angehörigen aufUnterstützung werde rechnen können, und wegen ihrereigenen Dürftigkeit ganz hülflos seyn würde, daß so-hin blos der Staat ihren Pflegevater abzugeben habenwerde, so muß auch für schleunigste Hülfsmittel in der-gleichen Fällen zum voraus gesorgt seyn.§. 72.So wichtig dieser Gegenstand aber auch ist, so si-cher glaube ich jedoch, wird dem Elend ganz verlasse-ner schwangerer Mädchen und ihrem verzweiflungs-vollen Zustand vorgebeugt, somit der Zweck, nämlichdie Verhütung der zu besorgenden Kindermorde erreichtwerden, wenn von Staats wegen die Fürsorge getrof-fen würde, daß in jeder Stadt und Amt wenigstenseine geschickte und erfahrne Hebamme ausersehen undernannt würde, dieser Hebamme müßte entweder indem Hause wo sie wohnt, oder doch ganz in der Näheeinige mit allem nöthigen versehene, blos zur Aufnahmedürftiger ausserehelich beschwängerter Mädchen be-stimmte
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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