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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
Seite
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53§. 69.Sollte aber ein solcher Beschwängerer sich heimli-cherweise entfernt, und sich so der Strafe und den ge-setzlichen Verbindlichkeiten zu entziehen gewußt haben,so müßte dessen Namen mit Bekanntmachung des Grun-des seines Entweichens in öffentlichen Blättern gebrand-markt werden. Ein gleiches Verfahren würde auchalsdann eintreten müssen, wenn ein angegebenerSchwängerer sich vor der Einlassung auf die Klageschon auf flüchtigen Fuß gesetzt, und auf die ergangenenöffentlichen Ladungen nicht erschienen, seine Paternitätaber hierauf nothdürftig erprobt worden wäre. Ausser-dem würde ein Staat auch unstreitig befugt seyn, ge-gen entwichene überführte Schwängerer die Vermö-gens=Confiscation zu verordnen.§. 70.Würde eine Geschwächte auf diese Art überzeugt,daß der Staat sich ihrer so väterlich gegen ihren Schwän-gerer annähme, und daß sie auf jeden Fall, es seyenun von ihrem Schwängerer, von ihren Eltern undGroßeltern, oder doch vom Staat selbst für ihren undihres gebornen oder zu gebährenden Kindes Unterhaltganz gesichert wäre, daß sie nicht mehr der äusserli-chen Verachtung und dem Spott Preiß gegeben, undebenwenig von ihren Eltern oder sonstigen Angehörigenmißhandelt zu werden, und so in Verzweifelung zu ge-rathen,