23§. 29.So wie eine vernünftige Erziehung, indem sie dasGefühl für Tugend und Pflicht, und den Sinn fürdie Wahrheiten der christlichen Religion erweckt, ihreheilsame Wirkungen nicht verfehlen, und der zu reife-ren Jahren gekommenen Jugend in jeder Lage, in je-den Verhältnissen, zur Schutzwehr gegen zu begehendeschlechte Handlungen, dienen, und insbesondere dieFurcht der zu begehenden Kindermorde, zu einem ho-hen Grad der Unbedeutenheit herabsinken, machenwird; eben so wird es zur Verhütung des Kindermor-des auch gewiß nicht wenig beitragen, wenn den Pfar-rern (bey denen ich vernünftige selbstdenkende Köpfe,nicht aber Menschen von ganz gewöhnlichem Schlag,unter welche Klasse auch der beste Theolog gehörenkann, voraussetze) zur Pflicht gemacht würde, jähr-lich einige Predigten über den Kindermord zu halten,welche Predigten die Mütter und ihre erwachsene Töch-ter, beizuwohnen, und wozu Dienstherrschaften dasGesinde hinzuschicken, schuldig seyn müßten.§. 30.Ein Pfarrer, der über die Wichtigkeit dieses Ge-genstandes bey sich nachdenkt, wird sich leicht überzeu-gen koͤnnen, welchen wichtigen Dienst er dem Staatleiste, wenn er diese süße Pflicht mit Wärme erfüllet.Der bloße Gedanke, daß solche edle Handlungen daszu-
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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