9Indem der Jüngling, mit dem Gehalte diesesGeſetzes bekannt, daß die Forderung ſeines Gläubi-gers außer dem Schutze — ihn selbst aber außer derAhndung des Gesetzes stellt — von leichtgläubigenGutmüthigen Geld oder Waaren entlockt, und er-innert an den Ersatz, sich auf die Wohlthat desmacedonianischen Rathschlusses bezieht, wird danicht der blos Lüderliche zum Bösewichte und zumschändlichen Verbrecher, und wird nicht durch einGesetz, welches den Lüderlichen und Bösewicht inStand setzt, über den Gutmüthigen, der leichtgläu-big ihm borgte, mit hämischer Bosheit zu lachenstatt der Lüderlichkeit und Verschwendung vorzubeu-gen, diese sogar noch gefördert? Wird nicht durcheben dies Gesetz der Verschwender zum Verbrecherich möchte sagen gesetzlich gemacht, und gewisser-maaßen aufgefordert, ein Nichtswürdiger zu werden?Blos die Verhütung eines größern Uebels, blosda, wo die Sittlichkeit eines Volkes so tief angefres-sen ist, als sie es unter der Regierung eines Tibers undClaudius war, wo Elternmorde zu befürchten sind,kann man ein Gesetz einigermaaßen rechtfertigen,das in Zweck und Folge so sehr mit sich selbst imWiderspruche steht, als das gegenwärtige, denn ge-wiß wird der junge Bösewicht, dem niemand mehrborgt, weil das Geborgte verloren ist, weit eher zudem Verbrechen verleitet werden, das ihn zum Herrn
Druckschrift
Meinungen einiger Gelehrten über die heutige Anwendbarkeit des macedonischen Rathsschlusses
Entstehung
Seite
9
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten