29durch Arbeiten in Civil=Arrest anweise, und S. 13.eine Vertheidigung der Publicität der Rechtsfälle;gegen die wohl kein rechtlicher Mann Etwas einwen-den wird, sind nur ganz kurz erörtert, und gleich-sam als Einleitung zu betrachten, die mit dem fol-genden Hauptinhalte in einer gewissen Verbindungstehen, aber gewiß einer genauern Erwägung werthwaren. a) S. 18 liest man eine richtige Bemerkungüber die grundlose Ausdehnung des macedonischenSCT. b) Der folgende Aufsatz ist überschrieben:„Beispiel der Justizpflege in Schuldsa-chen zu Düsseldorf.“ Der Hr. Vf. verkaufteinem jungen Menschen von 24 Jahren Bücher, de-ren Rechnung sich zuletzt auf 30 Rthlr. 57 Stbr. be-läuft. Da jener den Hrn. Vf. nicht bezahlt, sondernan seinen Vater weißt, und dieser sich weigert diesea) Die in der Vorrede angegebenen Umstände erlaubtenes leider nicht, sonst würden diese wichtigen Gegen-stände wohl ausführlicher behandelt worden seyn.b) Sie lautet wörtlich: „Der mocedonische Senatus-„Consult ist aber eins von denjenigen alten Gesetzen,„wessen Anwendung höchstens nur noch unter den die„Umstände erheischenden Modificationen Statt finden„kann. Gewöhnlich wird der Fehler begangen, daß„dieses Gesetz, welches einzig und deutlich nur über„baar geliehenes Geld gegeben worden, auch auf Waa-„renschulden und sogar auf solche ausgedehnt wird:„wobei erweislich keine Vervortheilung des jun-„gen Käufers geschehen konnte, oder geschehen ist.
Druckschrift
Meinungen einiger Gelehrten über die heutige Anwendbarkeit des macedonischen Rathsschlusses
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten