LuggaruS und Mainthal,
chen, ,o werden auf den Rath deS Erzpriesterö und des altern Landschreibers alle Pfarrer und Chorherren vorbeschieden, um sich bei ihnen über die Widerspenstigen zu erkundigen. Lcztere werden dann z»Händen der Kammer bestraft mit der fernern Verpflichtung, am Maria Himmelfahrtsfest auf dem Steinzu Luggarus, wo an diesem Tag vollkommener Ablaß sein wird, christlichen Gehorsam zu erstatten u»tdarüber dem Landschreiber und den FiScalen glaubwürdige Scheine zu bringen. Die Hartnäkigen undUngehorsamen sollen aus dem Land verwiesen werden. Absch. 544. g. — 41. Alle, welche der Nachlässekeit oder Unredlichkeit bei Verwaltung von Kirchcngütern verdächtig sind, werden vorbeschieden undnach Befinden zu Händen der Kammer bestraft. Der ErzPriester, der alte Landschreiber und die Fiscalwerden beauftragt, über die noch unentschiedenen Fälle sich genau zu erkundigen, alles zu verzeichnen unddann den Gesandten der VII katholischen Orte auf nächster Jabrrechnung vorzulegen. Es wird auch »erordnet, daß in Zukunft alle Kirchenvögte in der ganzen Landschaft Luggarus den Eommunen in Gegen'wart des Erzpriesterö, Landschreibers und der Fiscale jährlich Rechnung ablegen sollen; sollte etwas UN'richtiges zum Vorschein kommen, so sollen sie es vor die Gesandten der VII katholischen Orte bringen-"Da auch die Priester im Mainthal Beschwerden haben, wird verordnet, daß beide Landschreiber zu Lug'garus und im Mainthal beförderlichst von den Kirchenvögten Rechnung abnehmen und über den Bcfuudauf künftiger Jahrrechnung berichten sollen Absch. 544. r.
tuiMrus odrr Mrarno.
I nhalt.
Verwaltung im Allgemeine».
«. Verzeichnis der Landvögtc, Statthalter und Landschreibcr.42 u. 43.
b. Statthalter. 44 u. 45.o. FiScale. 46—50.
4. Besoldung und Emolumente der Beamten. 5,1—60.v. Klagen gegen Beamte. 61—69.k. Landvogteiwohnung (Schloß). 70—79.,. Aammerrechnung.
«. Bußeiirechnttiig. 60—108.l>. Verschiedene Rechnungssachen. 109—145.
». Märchen. Mnrchstreit mit der Grafschaft Bellenz und Anständeüber Straße», Fischenzen, Wuhren, Steuern, Zoll u. a. m.146—165.
». Statuten der Landschaft. 166 ». 167.
». Steuern. 168.
«. Justizsache».
s. Eid. 169.
d. Civilsache» überhaupt. 170—179.
c. Einzelne Civilfällc. 180—207.
<>. Strafjustiz überhaupt. 208-219.
«. Einzelne Straffälle. 220—250.
7. Kauf confiscierter Güter. 251—254.
8. Territorial-, Waidrechts, und Steuerstrcitigteitcn.g. Polizcisachen. 262—276.
>0. Holzausfuhr^ Forstwesen. 277 —279.i». Handel und Gewerbe! Verkehr. 280—286.
,2. Fischenzen. 287—289.
>a. KricgSsachen. 290 n. 291.
17. Münzwcsen. 292 u. 293.
>.7. Straßen. 294 u. 295.i« Zollsachen! Zollleheu. 296—317.
17. Entschädigungen. 318—320.i». Kirchliches und GlaubenSsachen.a. Kirchliches. 321—351.l>. Geistliche Jurisdiction. 352—355.o. GlaubenSsachen. Maßregeln zur Erhaltung der taG^ ^Religion gemäß Vertrag zwischen den alt- »ndgläubigen Orten! Angelegenheiten der wegen d. ^verwiesenen Luggaruer ! Geleitscrtheilnngcn. äLocalcS.
«. AScona. 430.d. Verzasca. 431—433.au. Personelles. 434—437.