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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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1449
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Engelberg, I38tt 1449

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Art. 72. Abt Jakob legt über seine Verwaltung während der lezten zwei Jahre Rechnung ab,'^bsch. 586, 73. Man findet, daß der Abt für das Kloster gut haushaltet; denn er hat bei 500 Gld,^ Bauten verwendet, eine Matte an der Ochsenmatte für 600 Gld, gekauft und bereits bis an 100 Pfd.bezahlt und an ein anderes Gut 5t6 Gulden bezahlt; das Sibcrgeschirr hat er um einen Becher ver-ehrt, Der Viehstand und die Vorräthe an Käsen, Korn, Wein u. s, w, befriedigen, Hüll. k.Landammann Wascr macht im Namen der Kirchgenosscn zu Staus Anzug, daß die Pfarre StanS,^lchc einst auf die Bitte des Bischofs Konrad von Konstanz wegen deS nassen Zehntens an das da-^lS arme Kloster gekommen war, sich von diesem Zehnten loskaufen möchte, sowie es die Gcnossame^ Hergiöwhl auch gcthan, und daß dieses dem Kloster nicht nur zu keinem Nachtheil, sondern eher zum^Nheil gereichen dürfte, indem die Entrichtung des Zehntens dann weniger von der Willkür abhangen"^e, Der Abt erwicd'crt eS möge allerdings dem also sein; dagegen sei das Kloster gemäß einer ur-Verpflichtung schuldig' den Kirchgenosscn zu StanS. die in der Kirchhöre Stans sich niederlassen,Hengst zn ihrem Gestüt, einenSchafronnek" zu den Auen, einen Eber zu den Schweinen undStier zu erhalten, ferner sei das Gotteshaus jährlich der Helferei zu Stans 7 Psd, Zins schuldig;nun über obiges Begehren etwas verhandelt würde, so wünsche er, daß bei diesem Anlaß auch dieAhnten Verpflichtungen beseitiget würden; ferner sei das Gotteshaus schuldig, die'Kirche zu Stans'"Dach ^ Gemach zu unterhalten; auch von dieser Verpflichtung möchte er frei werden, Landammann'^°ser entgegnet, daß die Verpflichtung des Klosters, die Kirche zu Stans zu unterhalten, auf einer ur-verbrieften'Gerechtigkeit beruhe, und daß das Begehren deS Abts bei den Kirchgenosscn auf Schwie-^keitcn stoßen möchte, weil die Kirche baulos sei, daß es aber wünschbar wäre, wenn man beiderseits^ einen annehmbaren Vertrag sich verständigen könnte, Der Handel wird in den Abschied genom-liüll <: 73 Auf einen Bericht, wie die von Müllau bezüglich des Zehntens sich benehmen,^ Lucern beauftragt, dem Uebel zu steuern zu suchen und die Widerspenstigen nach Verdienen zu^astn, Uüll g 7<j Die Thallcute'von Engelberg lassen das Gesuch stellen, es möchte jedes der^ Schirmorte ihrer Schüzcngesellschaft drei paar Hosen zu verschießen geben, sowie der Abt auch etwas^>n sich anerboten habe-DaS Gesuch wird rokoronlluw genommen, Ilüll. e.- 77. Luccrn wird^"Nohlen hei Einforderung der Briefe i» Küßuacht nicht zu strenge zu verfahren, indem dann der? selbe grillig auslösen und bezahlen werde, Ibill. k. - 78. Die drei Orte wünschen, daß mandie hängenden Punkte gütlich mit ciuander abkommen möchte, daß demnach das Gotteshaus allerDichtungen bezüglich dcö Hengstes. deS Ebers und der Stiere, sowie bezüglich des der Helfern zugehörenden Bodenzinses und der Bedachung und Unterhaltung der Kirche u. s. w, enthoben wer-"'öchte N.j.I - 79 Es finde» sich iu einer Quittung, daß die Nüsse jährlich verzehntet werden

!>. daß abcr'die Aepfel Birnen und Reben losgekauft sind und die Kirchhöre zu StanS zu nichts

verpflichtet ist, Uüll. l>

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- in seinem Urbar gefunden, daß er einen Zehnten oder

Art, 8,». Der Abt läßt vorbringen, v b verzinset worden, und daß er

^ "l den Freien Aemtern habe, welcher se.t v.elcn ^ ^