1444 Engelberg. 1SSK
1S7t» 8 große Ochsen; 7 Zeitrinder; 12 Meißochsen; 12 Meißrinder; 5V Kühe; 4 Stiere!40 Kälber; 76 Geißen; 50 Gizi; 40 Schafe; 8 Schweine; 4 Pferde. — 196 Eimer Mini400 Käse; 9 Mäß Salz; Korn und Haber genügend.
1S8Ä 5 große Ochsen; 4 Zeitrinder; 16 Meißrinder; 4 Zeitochsen; 44 Kühe; 4 Wucherstierei45 jährige Kälber; 80 Geißen, junge und alte; 40 Schafe; 7 Schweine; 2 Brauchroffc "40 Eimer Wein „in Zürich"; 67 Eimer Zürichwein im Kloster; 31 Saum rother Wei«^210 Alpkäse; 120 Herbst- und Maikäse; Korn „zur Genüge, bis anderes wächst".
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Art. I. Auf den Bericht über den liederlichen Haushalt im Kloster und nach Anhörung der Ver-antwortung des AbtS sowie eines trozigen Schreibens des Convents, wird beschlossen: Es soll ei»Schaffner daselbst gesezt werden, der im Kloster allein Gewalt habe und dem Abt und den Conventhcrrc»gebe, was ihnen gehört, und den Kastvögten jährlich Rechnung ablege; der Abt aber soll sich allein u"'die Kirche und den Gottesdienst kümmern und die Convcntherrcn sollen ihm gehorsam sein DemDillier wird der Eintritt in'ö Kloster verboten. Absch. 3.1. — 2. Da das obere oder Mannsklosterdas untere oder Frauenkloster einander vormals viel schuldig gewesen, da durch Feueröbrünste und ande"Unglüksfälle beide wiederholt zurükgekommen sind, da sich ergeben hat, daß das obere dem untern Klost^jährlich etwas zu leisten schuldig ist. und damit man in Zukunft darüber Sicherheit habe wird mit Z"'stimmung des AbtS Jodocus (Krämer, von Lucern) und des Thalvogts Niklaus Am Lehn als VögteSchaffner des obern Klosters, und des Vogts Heinrich Bircher von Lucern sammt Vogt'Wolfgang L"l''von Stans, als Vögte und Schaffner des untern oder Frauenklostcrö. folgendes festgesezt - Es soll ^obere dem untern Kloster jährlich geben: 6 Rüben Anken. 6 Pfd. Wachs zu Lichtmeß. 32 Maß13 Mütt Kernen. 50 Pfd. den Frauen, 5 Saum sauern Zürichwein, täglich eine Messe in der u»t<^Klosterkirche. 1 großes Brod jeder Frau auf St. Luciä, 1 gut Kalb auf Ostern, hinlänglich Brennt1 Stein Wolle icdcr Frau. 5 Fuder Mist, Unterhalt des Klosters in Dach und Fach. - Dicß soll f"'ewige Zeiten gehalten werden; wenn jedoch das eine Kloster in Abgang kommen sollte so behaltendie Kastvögte vor, nach Gutfindcn das weitere zu verfügen. Absch. 8.'a. - 3 Verzeichniß derZehnten und Pfenningzinse des Klosters Engelberg im Thal sowohl als auswärts (mit dem8 Marz). Iv.ll. b. - Ä. Zins- und Zchntenrodel des Klosters (ll. ll. 8. März). Hüll. o. - «antwortung des Convents zu Engelberg auf die Anklagen wegen schlechten Haushalts und lieber^"Lebens. Unll. ll.
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Art. «. Tb-s«°gt Am ichn I.z, «or dni B.I-II d-r »I Schirmorti R.chnuag ab. Absch. SS7. Z-Hr°«r.ch»u»g d.« Schaff».,« P-,.. ^ Nach b. - -> ^
ds.süäbrig. R.chuung wird »o„ d.n B-Ieu. Ab, und C.nv.u, g.nchmiz,. Idi«. °.
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Art. ?». Jahresrechnung des Vogts Lünd und des Peter Parmettler, Schaffner des GotteshausAbsch. 74. a. - 1t». Das Kloster hat zu fordern 1314 Pfd. 4 Schl. 8 Hlr.- Angabe des Viehst""