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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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1227
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Mcndris.

«227

15«»«

S olothurn.

Benedict Hugi.

15«2

Schasfhausen.

Bartholomäus Oschwald.

15«4

Zürich.

Johann Göldli.

15««

Bern.

Johannes von Erlach.

15«8

Luccrn.

Niklaus von Whl.

157«

Uri.

Hans Jakob Troger.

>572

Schwhz.

Melchior Kothing.

1574

Unterwaldcn

Hans Melchior Wildrich.

157«

Zug.

Wolfgang Frei.

>578

G l a r u s.

Matthäus Landoll.

« 58«

Basel.

Hans Burkhard Nippel.

>582

Fr ei bürg

Wilhelm Ghbach.

1584.

Solothurn.

Wolfgang Degenscher.

158«

Schaffbausen.

Jakob Rudolf.

nndschreiber.

Konrad Gehrig von Uri. *)

i>. Besoldung der Beamten. Klagen gegen Beamte.

m 474 (1560). Weil der Landschreiber Gehrig ohne Bewilligung der Eidgenossen mit Walther

j.. an den savohischen Hof geritten ist, so wollen ihn die V katholischen Orte zur Verantwortung dar^ich Absch- 475. (1571). Es wird die Frage zum Entscheid in den Ab-

deln ob der dritte Theil der Bußen, welche die eidgenössischen Gesandten über Angehörige

stjte Mendris verhängen, dem Landvogt von Mcndris gehöre, oder ob dem von Lauis, welcher

'17«^ ^ strafbaren Personen in seiner Hut hat und auch die Processc formieren muß. Absch. 378. g.Nvrg' ^i^2). Da die Mehrheit der Gesandten dem Weibel zu Mendris erst nach Ablegung der Rechnung^ 12 Kronen zuerkennt, stimmt der Gesandte von Bern nicht dazu. Absch. 398. i. 477. (1575).""rd beauftragt, den Statthalter zu MendriS wegeil seines Handels auf nächsten Tag zu Baden zuAbsch. 480. g. 47«. (1576). Dieser Handel wird auf nächste Tagsazung zu Baden gewiesen,sthl^ ^ allfälligcn Kundschaften darüber ebendahin schiken; Uri soll dem Landvogt anbe-ioll^' Üch dort persönlich einzufinden. Absch. 488. k. 47?». Gemäß Beschluß zu Baden vom 1. Juni^ ^gen den Statthalter zu MendriS, Alphonso Turriano, ein strenger Untersuch eingeleitet werden,istn ^ seiner erlangten Liberation verhalten habe. Nachdem man nun eidliche Kundschaften ein-

dier zu Baden vorgebrachten Klagen sowie die durch den abtretenden Laudvogt ange-Proceßakten ihm eröffnet hat, verantwortet er sich, legt Kundschaften auf über die schlechte>verd erwartet, daß man ihn unstrafbar finden werde. Seine frühern Liberationen

j bestätigt; bezüglich der gegen ihn erhobenen Klagen wird er als unschuldig erklärt. FreiburgBeschluß in den Abschied. Absch. 496. 6. 48«. Landammann Waser meldet, daß dem"andvogt dieBesoldung" von dem Malcfiz vorenthalten werde, und begehrt, es möchte sich^ Ort bei den Landvögtcn, die es daselbst gehabt, erkundigen, ob sie diese Besoldung auch bezogen haben

' 5'eser a,,ei nnsgemitteii werde.» , wnn» er sein Aml angetreten und wie Inn«? er es nerselien dat, ist nirgends ersichtlich.