Mcndris.
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15«»«
S olothurn.
Benedict Hugi.
15«2
Schasfhausen.
Bartholomäus Oschwald.
15«4
Zürich.
Johann Göldli.
15««
Bern.
Johannes von Erlach.
15«8
Luccrn.
Niklaus von Whl.
157«
Uri.
Hans Jakob Troger.
>572
Schwhz.
Melchior Kothing.
1574
Unterwaldcn
Hans Melchior Wildrich.
157«
Zug.
Wolfgang Frei.
>578
G l a r u s.
Matthäus Landoll.
« 58«
Basel.
Hans Burkhard Nippel.
>582
Fr ei bürg
Wilhelm Ghbach.
1584.
Solothurn.
Wolfgang Degenscher.
158«
Schaffbausen.
Jakob Rudolf.
nndschreiber.
Konrad Gehrig von Uri. *)
i>. Besoldung der Beamten. Klagen gegen Beamte.
m 474 (1560). Weil der Landschreiber Gehrig ohne Bewilligung der Eidgenossen mit Walther
j.. an den savohischen Hof geritten ist, so wollen ihn die V katholischen Orte zur Verantwortung dar^ich Absch- — 475. (1571). Es wird die Frage zum Entscheid in den Ab-
deln ob der dritte Theil der Bußen, welche die eidgenössischen Gesandten über Angehörige
stjte Mendris verhängen, dem Landvogt von Mcndris gehöre, oder ob dem von Lauis, welcher
'17«^ ^ strafbaren Personen in seiner Hut hat und auch die Processc formieren muß. Absch. 378. g.—Nvrg' ^i^2). Da die Mehrheit der Gesandten dem Weibel zu Mendris erst nach Ablegung der Rechnung^ 12 Kronen zuerkennt, stimmt der Gesandte von Bern nicht dazu. Absch. 398. i. — 477. (1575).""rd beauftragt, den Statthalter zu MendriS wegeil seines Handels auf nächsten Tag zu Baden zuAbsch. 480. g. — 47«. (1576). Dieser Handel wird auf nächste Tagsazung zu Baden gewiesen,sthl^ ^ allfälligcn Kundschaften darüber ebendahin schiken; Uri soll dem Landvogt anbe-ioll^' Üch dort persönlich einzufinden. Absch. 488. k. — 47?». Gemäß Beschluß zu Baden vom 1. Juni^ ^gen den Statthalter zu MendriS, Alphonso Turriano, ein strenger Untersuch eingeleitet werden,istn ^ seiner erlangten Liberation verhalten habe. Nachdem man nun eidliche Kundschaften ein-
dier zu Baden vorgebrachten Klagen sowie die durch den abtretenden Laudvogt ange-Proceßakten ihm eröffnet hat, verantwortet er sich, legt Kundschaften auf über die schlechte>verd erwartet, daß man ihn unstrafbar finden werde. — Seine frühern Liberationen
„j bestätigt; bezüglich der gegen ihn erhobenen Klagen wird er als unschuldig erklärt. FreiburgBeschluß in den Abschied. Absch. 496. 6. — 48«. Landammann Waser meldet, daß dem"andvogt die „Besoldung" von dem Malcfiz vorenthalten werde, und begehrt, es möchte sich^ Ort bei den Landvögtcn, die es daselbst gehabt, erkundigen, ob sie diese Besoldung auch bezogen haben
' 5'eser a,,ei„ nnsgemitteii werde.» , wnn» er sein Aml angetreten und wie Inn«? er es nerselien dat, ist nirgends ersichtlich.