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MendriS,
oder nicht, — Wird in den Abschied genommen, Absch, 502. cl. — 45i!. (I579). Auf die Verwendungdes Gesandten von Glarus werden dem Landweibel Melchior „Streblin" (?Strebi) 4 Kronen als außer'ordentliche Belohnung für seine treuen Dienste zugesprochen, Absch, 565, f. — 482 (1582), Es wirdbeschlossen, den neu antretenden Landvogt zu MendriS nach alter Hebung auf'Sonntag nach Peter undPaul einzusezen; die Gesandten von Zürich, Lucern, Uri, Zug, Basel, Freiburg und Schaffhauscn wer'den damit beauftragt und die übrigen Gesandten reisen „zu Gesellschaft" mit, Absch, 666, s.
2 Recdliumzssachott
Art. 48?!, (1558), Rechnung des abtretenden Landvogts Heptenring über seine Einnahme a»Bußen, Absch, 58. i>, — 484. (1561). Laut Rechnung betragen die Ausgaben des LandvogtS 9 Krone»,22 Reale. Absch, 134, g. — 48» (1571), Der Landvogt legt Rechnung ab und berichtigt den Borschsvon 28 Kronen, Absch, 378, m.— 48<». (1572), In der Rechnung des Landvogts beträgt der Vorfälltvom Malefiz 8 Kronen, Die Rechnung wird genehmigt, Absch, 397, 3, — 487. Es wird Anzug 5^macht, daß alt-Landvogt Trogcr eine bedeutende Summe vorgeschlagen und die armen Untcrthancn,wie die Mahländer, gar sehr übernommen habe. Daher wird Uri aufgetragen, den Troger dazu anznh^teil, daß er auf nächster Tagsazung über die confiSciertcn Güter Rechnung ablege. Inzwischen solljedes Ort bei seinen Gesandten erkundigen, wie viel Troger bei der Zahrrechnung an jedes Ort vcr^'folgt hat. Absch. 406. >. — 488. (1573). Uri macht Anzug: Es sei dem alt-Landvogt Troger insin»'^worden, auf künftiger Jahrrechnung sich allhier einzufinden, um über seine Verwaltung Rechenschaft ^zulegen; Uri sei nun aber der Ansicht, daß, wer etwas an Troger zu suchen habe, dieses da thun müsse,er wohne,—Weil man jedoch einzig über seine Amtsverwaltung Rechenschaft begehrt, indem einigeländer sich über ihn beschweren, wird der lezte Beschluß bestätigt, Absch, 412, n. — 4^«» <1574). La»^Vogt Kothing legt Rechnung ab; die Ausgaben übersteigen die Einnahmen um 33 Kronen 8 Kr;-, ^ihm vergütet werden. Absch, 441. li. 4M». (1578). Gemäß der abgelegten Rechnung über dashat Landvogt Frei noch 29 Kronen, 3 Dike und 22 Schilling zu gut; diese werden ihm aus dembezahlt. Weil man es jedoch unbillig findet, daß die Kammer den Landvögten zu ihrem Gewinn hä"^noch herausgeben muß, so wird der Antrag, für die Zukunft etwas angemessenes hierüber zu verordne"'in den Abschied genommen, Absch. 542. 3. — 45»!. (1579), Landvogt Landolt stellt daö GesuchEntschädigung für die 35Krön, Proceßkosten, die er einer wegen Kindesmord Hingerichteten Frauke"gehabt hatte. — Wird auf künftige Jahrrechnung verschoben, Absch. 565. Das erne»^
Gesuch des Landvogts um Vergütung obiger Proceßkosten wird nochmals in den Abschied geiio»»""'Absch. 573. l>. - (>580). Mit Landvogt Landolt und mit seinem Landwe.bel wird abgerechnetalles, was sich an malcfizischcn Fällen seit zwei Jahren zugetragen; ersterer erhält nocb 16 der a»d^13 Kronen. Absch, 590, g, — 4M! (l58l). Bezüglich des Handels des alt-Landvogts LandoltGlaruS die freundliche Bitte, man möchte die Sache auf sich beruhen lasse», indem der gute Man»hin eine böse Vogtci gehabt habe; im Fall jedoch einige Orte sich nicht zufrieden geben sollten, ftLandolt vor seiner Abreise in den französischen Dienst sich anerboten, nach seiner Heimkehr sich geb>'^^verantworten zu wollen, Absch, 615. ». — 4?»». (1582). NiklauS Nippel von Bakel, Sohn des ab^tendcn LandvogtS, bittet um Entschädigung für einige Gemälde, die er zu MendriS theils neuthcils renoviert habe. — ES werden ihm 6 Kronen aus dem gemeinen Sekel verabfolgt, die er verd»"