Lauis.
I.S8L. Basel. Ludwig Ringlcr.
IZ8A Schaffhauscn. Jakob Hünerwadel.
IZ8« Zürich. Haus Heinrich Sä'mid.
E > atthaIter.
Art. S2. ISZK Johann Gorini. Art. 54.
IZZ7. Hans Jakob Rovia (Roviglia). Art. 57 und 8k.
tZZZ» Johann Baptist Gorini. Art. 6t.
SZ<»A« Johann Peter Gorini. Art. 393.
. . Johann Peter Morosino. 236. 468.
IS77 u. IS7N. ! ^ ^rio. Art. 453.
Alexander Broccho. Art. 69. 339.
(Andere kommen in den Abschieden nicht vor.)vnIIdschrciber.
Art. zz S.ZSA — I55t»7. Josua zum Brunnen von Uri.
t3<»7 — 4S7<». Mansuct zum Brunnen von Uri. Art. 63.
lZ7<» Sebastian von Beroldingen. Art. 64.
SZ8S. Konrad von Beroldingen.
>>. Statthalter.
Art. ZA. (1556). Der bisherige Statthalter, Johann Gorini, beschwert sich, daß Johann Jakob^>glia (Roista) durch Jntriguen es dahin gebracht habe, daß er von Obwalden und vom neuen Land-et Omlin zum Statthalter erwählt worden. Roviglia und Omlin behaupten, daß Unterwalden das' ^t gehabt habe, einen Statthalter nach Belieben zu erwählen, und daß es auf ausdrüklicheS Verlan-der Landesfürsprecher geschehen sei. — Nach Anhörung beider Parteien und da man vernommen hat,^ Roviglia einen Dienst beim Papst angenommen und dafür ein Jahrgeld beziehe, und da man der"licht jst^ niemand zwei Herren dienen könne und daß Unterwalden, wenn eS dieses gewußt, diese.. auch nicht getroffen hätte, da endlich gegen Gorini keine Klagen, sondern vielmehr Verwendungen^ ihn vorliegen, so wird beschlossen, es soll Gorini die folgenden zwei Jahre Statthalter des Landvogts^>n bleiben; wird auch zum Verhalt ucl roloromlnm genommen. Absch. 12. k. — Z? Auf derJahr-^"Ung zu Lauis war vorgebracht worden, wie die Landcsfürsprecher ein Verwendungsschreibcn an Un-^alden erlassen, um dem Johann Jakob Roviglia zum Statthalteramt zu verhelfen, und dasselbe ohnebissen des Raths mit dem Landessiegel besiegelt haben; da sie nun beweisen, daß sie dazu die Be-.^"iß gehabt und daß dieses ihr Recht schon mehrmals bestätiget worden, wird der Handel in den Ab-i^d genommen, um auf einer folgenden Dagsazung zu entscheiden, ob man ihnen dieses Reibt zu sie-^ lassen wolle. Absch. 13. !> -- »t5. Weil in dem heute wieder vorgebrachten Handel zwischen demSchalter I. Gorini und H. I. Roviglia Ammann Sigrist bemerkt, daß, wenn jemand glaube, daß"Ewalden nicht so viel Recht zu Lauis habe als ein anderes Ort, es ihm gemäß der Bünde vor^ stehen wolle, so findet man, daß dieses Rechtbieten wegen einer so unbedeutenden Sache nicht ganz^ .. ^laz fei; denn niemand habe im Sinn, Unterwalden an seinen Rechten und Freiheiten zu beein-^igcn; ein Beschluß aber, der vor drciunddreißig Jahren erlassen worden, sage deutlich, daß ein Land-Zu Lauis einen Statthalter nehmen könne mit Zustimmung gemeiner Eidgenossenschaft; übrigens halte