Druckschrift 
4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1423
Einzelbild herunterladen
 

Murten 4S7S 1423

^ähc anzuweisen, glauben aber, daß eS besser wäre, mit guten Akersteinen, Kies und Grien die StraßeAnfüllen, Es werden nun die Boten, welche das nächste Mal nach Murten reiten werden, beauftragt,^ Straße, das ausgereutete Holz und das nun angebotene zu besichtigen und dann beiden ThcilenZuweisen, was jeder unterhalten soll. Inzwischen sollen beide Parteien Steine, Kies, Holz und alles"^b'ge an Ort und Stelle schaffen und der Schultheiß soll den umliegenden Dörfern Kerzers, GalmiS^ andern gebieten, für dießmal mitzuhelfen, Ibid. kle. Zu Beilegung des SpanS zwischen

e»en von Büchslen und denen von Galmis wegen Perweigerung der Wegfahrt des Viehs auf das^oße Movg wjrd> nach Verhörung der beidseitigen Rechtsamcn verabschiedet, daß die von Galmis denen^ Büchslen den Viehtrieb auf das große Moos durch die gemeine Dorfgasse gestatten sollen, bis man^Iwas anderes verfüge, daß inzwischen aber die von BüchSlen verbunden seien, denen von Galmis dieunterhalten zu helfen und allfälligen Schaden zu vergüten, den das Vieh ihnen an ihren Matten^ Einschlägen verursache, lind. II. Bezüglich einer MooSstreitigkcit zwischen denen von

.^Zers und denen von Müntschcmier, sowie eines Waidgangstreits derer von Freschels mit den drei"rfern Wyler-Oltingen, Gurbrü und Golaten wird den Parteien bemerkt, sie sollen vor allen DingenSpruch verhören, worin jedem seine alten Rechtsamen vorbehalten worden sind. Ibid. mm,Verschiedenen Gesuchen um Nachlaß von Bußen wird ganz oder theilweise entsprochen. Ibid. im.Amtsrechnung von 1573 bis 1574, Ibid. pp.

I!7tt

»lrt, Moriz Spak, der sich vor Jahren wider den Amtmann im Schloß vergangen hatte,

auf die Mte seiner Freunde und des Schultheißen selbst also begnadigt, daß er wieder in Haus und^ wohnen darf, sofern er sich nichts mehr zu Schulden kommen läßt, Absch. 485. ll. I Mtt» ZwischenMeistern des Hufschmicdhandwerks und ihren Knechten waltet ein Streit, so daß lczterc nicht mehrSeiten wollen. Ein Ausschuß derselben bittet nun um eine Ordnung, wie solche andere Meister in beiden^l)ten zur Erhaltung göttlicher Zucht und guter Polizei unter ihnen halten, legt eine Abschrift der^»Ungen der Hufschmiede der Stadt Bern vor und bittet deren Inhalt zu verbessern oder zu bestäti-Diese wird nun in dem Sinn bestätigt, daß sie unter den Meistern und Knechten zu Murten ge-^n werden soll, so lang es beiden Städten gefällig und mit Vorbehalt der den beiden Städten ver-^knden Bußen, Ibid. gg. Denen von Freschels wird bewilligt, die nächstens dorthin kom-

^"den beider Städte auf einen gelegenen Tag zu berufen, damit sie die Märchen sezen und

, die fünfhundert Schritte ordentlich abzeichnen, die ihnen auf dem MooS sollen abgemessen werden.Ich. _ Manodt und andere, welche das Achrain im Galm empfangen haben, bitten um

^Wandlung der schuldigen 45 Mütt Haber in Geld, Weil aber beide Städte des Habers bedürfen, wer-abgewiesen. Die Bcsieglung der Erkanntnißbriefe wird den nach Murten reitenden Boten über-Uml. ii. Verschiedenen Bittstellern werden Unterstüzungen an Geld und Korn zuer-

^ andern werden schuldige Zinsen und Bußen ganz oder theilweise erlassen, Ibid. kk. - Dem

scheiß wird bewilligt, den Zins von 32 Groß, den er ab seinen Gütern schuldig ist, abzulösen, so-" von jedem Groß 4 Florin gibt, Ibid. », - »<»,5, Amtsrechnung von 1574 bis 1575. Ibid. mm.