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Grandson, 137«
in den um seine Mühle gelegenen Hölzern, wie seinen Nachbarn, um l Groß Zins bewilligen, Ilüä.li'730. Da die von Gorgier und St, Aubin gemäß eines Kaufs, den sie mit dem Abt von St.in Betreff des .lus patrormtn» und der Collatur der Cur von St, Aubin abgeschlossen, bitten, man möch^sie in den Posseß der in der Herrschaft Grandson gelegenen Güter dieser Cur sczen, da aber diestcn von Provence dagegen protestieren, wenn ihnen ihre Siegel und Briefe bezüglich ihrer Pstü»dabei nicht vorbehalten würden, da endlich die beiden Städte noch nicht haben in Erfahrung bringtkönnen, was sie für Rechte an der Capelle zu Provence und an den Gütern haben, welche dieGorgicr ansprechen, wird verabschiedet, die von Gorgier mit folgender Antwort abzuweisen: Weildie Rechte noch nicht genügend kenne, welche die beiden Städte an diesen Gütern haben, so könneihnen einsweileu eine bcschließliche Antwort nicht geben; man habe aber dem Landvogt befohlen,Gewahrsamen zu untersuchen, um den Boten der beiden Städte in Grandson darüber zu öerich^Ibill. I. — 731. ES wird beschlossen, daß alle Artikel, welche bis zur Ankunft der Boten beider Stabverschoben worden, beim Aufritt des neuen Landvogtö sollen vorgenommen und ausgemacht werden, udaß beide Städte ihren Gesandten entsprechende Vollmachten crtheilcn sollen; inzwischen soll der Landowdiejenigen, welche den Kirchen früher zinspflichtig gewesen, jczt aber die Bezahlung verweigern, ^anhalten, die Zinsen zu bezahlen, oder, im Fall Abschlags, den Admodiatorcn bewilligen, der Z>usl^Stüke anzugreifen und zu verganten; jedoch alles auf Genehmigung hin beider Städte, Ibicl, w ^
732. Auf den Anzug des Landvogts, daß beiden Städten von der zu Vauxmarcus Hingerichteten 8^ein Stük Land von ungefähr 15 Florin Werth zugefallen sei und daß nun der Mann dieser Fra"dessen Ueberlassuug bitte, wird dem Landvogt befohlen, dem armen Mann dasselbe zu schenken, lbicl."^
733. Da der Gubsruator von Neuenbürg sich dazu noch nicht hat verstehen wollen, die zwischenson und Neuenburg umgefallenen Marchsteine wieder aufrichten zu helfen, wird wie früher an denberuator geschrieben, daß die beiden Herrschaften mit Marchsteinen sollen unterschieden werden, zu ^meidung künftiger „Unrichtigkeit", und daß mau ihn dcßhalb bitte, mit dem Landvogt von Grandso"^dessen Abzug die Sache zu erledigen oder durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen, Nnü-
734. Pierre Neuf wird mit seinem NntcrstüzungSgesuch abgewiesen und dem Landvogt zu einer Bsteuer empfohlen, Ibill. p. — 733. Dem Johann Dagon und Mithafteu werden für ihre Aröeil ö ^Bau des Schlosses, statt des gewünschten Roks, 20 Florin und 1 Mütt Korn geschenkt, Ik>ü-^73«. Johann Villanchet wird mit seinem Gesuch in Schuldangelegenheiten abgewiesen, I>''^ ^737, Amtsrechnung von Michaelis 1569 bis Michaelis 1570, lbill. v.
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Art. 738. Da der Commissär Sebastian Bourgeois um Belohnung für die von ihm gescht'^^Zinsbücher und „Eeganten" einkömmt, da er aber wegen eines^ Kaufs den beiden Städten 60 8 ^Lob schuldig ist, so werden ihm die 60 Florin als Entschädigung für die Zinsbücher erlassen,dem Landvogt dessen betreffenden Antheil davon ausrichtet, Absch. 676, cl. — 73?». Der Wcibel s»^ ^Weisung nach, wie er sich gegen jene zu verhalten habe, welche die Bezahlung von Zinsen undunter dem Vorwand verweigern, daß diese aufgehoben seien und daß man ihnen keine Erkanntnissc ^zeigen könne. Es wird ihm anbefohlen, sich der Zinsbücher und der bisherigen Zahlungen zudie Zinsen und Legate einzuziehen und im Fall der Weigerung die Betreffenden mit Recht zur Bc^