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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Grandson, 1579 1399

^Händen, und dann den Gesandten beider Städte Bericht erstatte, welche Vollmacht haben werden, die^»stände zu erledigen. Ilüll. ec. 713- Dem Pierre Favre von Uvonand wird bewilligt, einen be-^»dern Bakofen in seinem HauS zu erbauen um den gleichen Zins, der Andern des Orts auferlegtworden, ibicl. gg. 714. Dem Johann Jordan, Sohn jener Frau,welche mit dem Feuer gerichtet,,"""^en ist, soll der Landvogt aus der Mutter Gut 6 Kronen geben. Ilüll oo. 715. Der Landvogt^ in beider Städte Namen dem Knaben, der um eine Beisteuer an seinen Bau gebeten, 10 Florin""»bleichen, Ilüll. ik. 7S<». Dem Benoit Dumainc werden auf seine Bitte als Entschädigung für int'Nenl Rechtshandel im Namen beider Städte erlittene Kosten an der Admodiation der Coupe de Mois-20 Floriu nachgelassen. Ilüll. ag. 717- Auf die Bitte des Claude Janin, ihn bei der Acecnsa-eines Stükcs Land bleiben zu lassen oder aber ihn für seine Arbeit bei Acuffnung und Rcutungd'eses Stüks zu entschädigen, wird verabschiedet, der Landvogt soll bei Ankunft der Boten in GrandsonJanin und die Gubcrna'toren von St. Moriz und Champagne citiercn und ihnen (den Boten) den^Ndcl vorlegen; diese sollen Gewalt haben, den Handel zu entscheiden. Hüll, tili. 7Z8. Dem Land-et wird aufgetragen, den Bakofen zu Gicz ausbessern zu lassen. Ilüll. ii. 719. Da einige, welche^ ^ur zu St. Moriz Zinsen schulden, diese zu bezahlen sich weigern, bis man ihnen die bezüglichen Er-^»tnissx gezeigt habe, und da lcztereS den Admodiatoren unmöglich ist, weil sie die alten Zinsrödel nichtHänden haben wird verfügt, es sollen, die nach Grandson abzusendenden Boten sich bezüglich dieser

^'usen g^au erkundigen und das angemessene anordnen, weil eS den beiden Städten znm großen Nach-teil . -

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. Hereichen möchte, wenn man der Euren Zinsen also fahren lassen würde; inzwischen soll der Land-^ die Vollziehung der Urthcile einstellen, llull. Icl.. 729. Amtsrcchnung von Michaelis 1568 bis'taelis 1569. Ilüll. pp. 72 S. Auf den Bericht des LandvogtS über die Armtith der vier Frauen,^ tc um Nachlaß der schuldigen Zinsen gebeten hatten, wird er ermächtigt, jeder etwas zu schenken und^ lu verrechnen. Absch. 365. 5. 75!-. Dem Johann Abrain werden ans sein UntcrstüzungsgesuchÄorin geschenkt. Idill. e. 723. Es wird abermals beschlossen, daß die Boten nach Grandson dieÜciiide zwischen einigen Bauern von Provence und denen von VauxmarcuS wegen einiger Lchcngüter^ Nachtheil beider Städte Herrlichkeiten zn berichtigen suchen sollen, llull. ll. 724. Die nach^»dson reitenden Boten sollen von beiden Städten Vollmacht erhalten, die Furt dcS Wassers, so denenÄdonand an ihren Gütern schadet, zu besichtigen und der Gemeinde zu bewilligen, dieses Wasser, schwellen und Wehren nach ihrem Begehr zu leiten, jedoch andern Leuten und den beiden Städten^ Nachthcjl, ilüll. o. 725. FernerS sollen sie Vollmacht haben, der Stadt Stäfis gemäß ihrer"hest uud der Recktsamcn des Holzhams in der Herrschaft Grandson ein Stük Wald in beider Städte^""'Nen und unvcrliehencn Wäldern zur Benuzung zu übergeben und ihr zu bewilligen, einen Bann-^us beider Städte Unterthancn zu ernennen. Hüll, f. 72«». Sie sollen ferner Vollmacht haben,^Nicolas Violet ein Stük. das er zu einem Rcbaker umbauen will, gegen Zins zu verleihen, nachdem^ "Ersucht haben, ob es' beiden Städten nüzlich und den Nachbaren unschädlich sei. llüll. g.Nuch sollen sie ermächtigt werden, dem Pierre Banderet und seinen Gesellen ein Stük zur Hcrbst-bewilligen, sofern denen keinen Nachthcil bringt, welche die Feldfahrt daraufhaben. Ilüll. k.-h«b ^dlich sollen sie untersuchen, welchen Schaden der Wind am Bau des Louis Viar verursachtund dem Viar je nach Befinden die begehrten Ziegel verabfolgen. Ilüll. i. - 729. Wenn eSStädten nicht nachtheilig ist. sollen sie dem Müller zuSehthen" das Acharum und den Waidgang