Grandson, 1A«8
1397
^»nte, weil der neuenburgische Gubernator ohne Befehl seines Fürsten dabei mitzuwirken sich nicht ge-^ut, wird an den Gubernator dieser Sache wegen geschrieben. Ibid. l. — «87. Der Landvogt soll^nen von Bonvillars einen Gerichtsschreiber sczen, jedoch „ohne Beladung" der beiden Städte, indemd'e Processiercnden Parteien denselben zu entschädigen haben. Ibicl. u. — «88. Das Ansuchen de«^eterinann von Erlach, ihm einige „Madcrn" um einen jährlichen Zins zu verleihen, indem er eben sovield°lür gehe,, wolle, als Andere, wird in den Abschied genommen Ibicl. v. — «8?». Amtsrechnung vo»Michaelis 1567 bis Michaelis 1568. Ibid. .v.
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Art. «?»«. Der Susanna Ballif wird die Buße von 116 Pfd., welche ihr wegen Unzucht auferlegt^rden war, in Gnade nachgelassen. Bezüglich des Vermögens ihres Mannes, sowie der von ihr ange-rochenen Ehesteuer wird dem Landvogt aufgetragen, die Güter an öffentlicher Gant versteigern zu lassen>M Fall die Gläubiger damit einverstanden sind, ihr die Ehestcuer aus dem Erlös zu verabfolgen,äsch. 35g «m l.. Der Mann der Bcnoite Ballif, der wegen eines Widerrufs in Strafe gefallen
die Buße aber nicht bezahlen kann, soll 5 Pfd. an baar geben, oder die Buße mit fünf Tagen und fünf^ten Gefängniß abverdienen; daö übrige soll der Frau ihrer Armuth wegen geschenkt sein. Ibid. b. —>2 Verschiedene werden mit ihren Gesuchen um Nachlaß schuldiger Zinsen abgewiesen. Ibid. i. —Der Landvogt soll in beider Städte Namen bekannt machen, daß niemand mehr um Nachlaß der"den-und Feucrstattzinse auf den Jahrrechnungen einkommen soll, denn man werde niemanden anhören^ etwas schenken. Ibid. k. — «9Ä Auf Ansuchen der Johanna Morgc, man möchte die, welche von^ Manne einige Güter auf Ablösung gekauft, dazu anhalten, entweder diese Güter abschäzen zu lassen1'ch nur einem Thcil zu begnügen, oder aber ihr die Verbesserung nach Schazung biederer Leutezu geben, damit sie die Zinsen dem Landvogt richtig bezahlen könne, wird der Landvogt beauftragt,Inhabern der Güter die nöthige Verwendung eintreten zu lassen. Ibid. I. — «9S Dem brand-schädigten Prädicantcn von Fiez werden 26 Florin und 2 Mütt Korn als Unterstüzung verabreicht.^ öandvogt wird aufgetragen, das Pfrundhaus so gut und billig als möglich wieder aufzubauen undMillich ^ gndxrir abgebrannten Häuser dafür zu sorgen, daß sie nicht allzunahe bei der Cur oder so" chor" wieder aufgebaut werden, daß der Cur kein ähnlicher Schaden widerfahre. Ibid. m.— «9«. Die^ Provence werden mit ihrem Begehren um die Bewilligung, auf ihren eigenen Gütern Holz freiZu dürfen, wiederum abgewiesen. Ibid.» <»97. Abgeordnete der Stadt Stäfis wünschen, man^ jhu^ xiu Stük Wald hinter Grandson ausmarchen und übergeben, und versprechen, für dasselbe^'3 Sorge tragen zu wollen. Die Gesandten von Bern bemerken, daß dieses Gesuch auf der Jahr-zu Bern in empfehlendem Sinne den Gesandten nach Grandson überwiesen worden sei.^ ^ «98. Dem Herrn von Maniquct. Anwalt des Herzogs von Longueville, wird bewilligt.^ Bannwart über seinen Wald hinter Grandson zu sezcn, aber mit dem Vorbehalt, daß man densel-Gelegenheit" absezen könne, daß der Bannwart in der Herrschaft Grandson wohne, beider5 ^ Unterthan sei. dem Landvogt zur Beeidigung vorgestellt werde und daß des Herzogs AmtSlcute,dl'e im Wald Holz fällen wollen, vom Landvogt die Erlaubniß hiezu einholen. Ibid. p. - «?»?». Die" Ndonand bitten, man möchte ihnen die Fischenzen auf ewig verleihen, damit der Schaden vermindertk' der ih^n Gütern durch die „Fache" einiger Particularen zugefügt werde. - Sie werden abge-