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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Grandson, 1S«A

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^ führen, wird der Landvogt beauftragt, die Fehlbarcn zu strafen und zu Verhütung ferner» Schadens"""warten anzustellen, welche die gefällten Hölzer abmessen und bei ihrem Eid die Thätcr angebenallen. Auf ihr ferneres Begehren, man möchte die Unterthancn von Vauxmarcus anhalten, dem Spruch^ betreff der Einschläge nachzukommen, beläßt man es bei dem auf den Vortrag derer von Vauz-^rcus bereits gefaßten Beschluß. Ibid. dd. - «39 Denen von Coneize wird auf ihre Bitte von jeder^tadt ein Fenster mit ihrem Wappen in deren neu gebautes Haus geschenkt. Den Plaz, welchen sie zuGerbhaus verliehen, soll der Landvogt ihnen lassen, sofern sie denselben erkennen und jährlich einen^'"hrenden Zins geben. Bezüglich aber der Feucrstattziuse, um deren Nachlaß oder Verminderung sie^n, wird erkennt, daß Alle die Feuerstattzinse schuldig seien, daß jedoch der Landvogt ermächtigt sei,Armen einigen Nachlaß zu gewähren. Ibid. oo. «49. Auf den Anzug des Landvogts, daß dieÄscher, welche durch den Arnon fahren, von ihren Fischen keinen Zoll geben wollen, was besonders in" Hinlässigkcit der Zöllner seinen Grund habe, wird ihm befohlen, die Zöllner am Arnon anzuhalten,Zoll einzuziehen. Ibid. lk. «4i> Da der Landvogt bemerkt, daß es nöthig sei, zwischen Vaux-^cus und der Herrschaft Grandson die Märchen zu sezcn und das an der Straße stehende Fähnlein^ beider Städte Zeichen erneuern zu lassen, wird ihm befohlen, das Fähnchen aufzurichten und dieden nach Grandson kommenden Boten zu zeigen, damit diese in Gegenwart der andern Partei^ Märchen berichtigen. Die Verbesserung desTrülls, so etlichermaßen abgandig und unbschlüssig ist",^ ^ bie Erbauung der Stallung neben dem Trust wird bis zur Beaugenscheiuigung durch die Botenschoben, lkid. 6ss. «42. Ämtsrechnung von Michaelis 1565 bis Michaelis 1566 IInd. mm.

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^ Jacques Mahor von Onncns soll einen gewissen Zins, den er auf einem Stük Land,

hii Verroscl, schuldig ist, entrichten. Absch. 286. a. «D7. Die von Bonvillars begehren die Aus-H." 'ßung der Kirchenzierden daselbst. Da jedoch Bern dieselben anspricht, wegen seiner Collatur dieser"nd Freiburg ebenfalls seinen Antheil verlangt, wird es in den Abschied genommen. Ibid. b.H. ' Auf das Begehren derer von Onncns um ein Conststoire (Chorgericht) wird erkennt, daß die^^"assen von Onncns ihrem bisherigen Chorgericht unterworfen sein und gehorchen sollen. Ibid. c.^ '' Die Arquebousierö (Armbrustschüzcn) von Grandson bitten, es möchte jede der beiden Städte eindie ^ ihrem Wappen in ihr Schießhaus schenken. Die Gesandten von Bern wollen entsprechen,Biburg nehmen das Gesuch in den Abschied. Ibid. d. «47. Der Landvogt meldet, daß erbesj ^ ^'"fcn und Zehnten bei Avonand nicht einziehen könne, weil er die bezüglichen Rcchtstitel nichtAi>^.> ^ dstrd daher der Vorschlag in den Abschied genommen, an den Abt des Berges St. Maria um^^"digung dieser Titel zu schreiben. Ibid. o. «48. Ein Vorschlag des Landvogts, betreffend einen^ eidcn Städten angehörigen Zins zu Grandson, wird ad rskeiondum genommen. Ibid. k. «49. Einsmorool do vigniox) zu Bonvillars soll zu Gunsten des Edlen Franoois de Gleresse (Ligcrz)werden. Ibid. g. «»«. Die von Provence beschweren sich, daß die von St. Aubin, welche^"ntlich die Pfarre daselbst sammt allen Rechten derselben vom Abt zu St. Moriz erworben haben,^ ,^ahr verschiedenes sich erkennen lassen wollen, serner bitten pe um einen Prädicanten. Beides wirdgenommen. Ibid. b. «I4- Auf das Ansuchen des Claude des Combes in Betrefferledigten Mühlen bei der Arnonbrüke zu Fiez wird erkennt, daß diese Mühlen an den Meist-

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