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^>rd angemessen verbesserte Hüll. k. — Dem Begehren des Prädicauten von Coneize, einen Thcil
leines Einkommens in Korn umzuwandeln, da er sonst nicht bestehen könne, wird nicht entsprochen.
>. — Mr gehörigen Bau der zum Schloß Graudsou gehörende» Reben werden Anordnungen
^ofssn, Ilud, m. — SOS. Es wird verfügt, daß verkaufte Güter mit keinen weiter» Zinsen mehr^schwert werden dürfen. Hüll. i>. — SOZ Die Klosterkirche zu Grandson wird in ein Grenicr (Korn-aus) umgewandelt. Ihn!, o. — SOS. Aus das Begehren des Herrn von Vauxmarcus, man möchte dieEinkünfte der Pfarre St. Albin, deren Eollator er sei, scstsezcn, und auf den Bericht Frciburgs, daß esdemselben eine schriftliche Antwort bezüglich seines prätendierten PatronatrcchtS begehrt, aber eine^twort noch nicht erhalten habe, wird ihm bemerkt, daß man vorerst diese Antwort erwarten wolle. —^llchiedenc andere Begehren deS Herrn von Vauxmarcus werden in den Abschied genommen, llüll. p. —^'4. Der Müller von Grandson wird mit seinem Begehren um Nachlaß eines Zinses und um die Ver-achtung derer von OnnenS, in seiner Mühle zu mahlen, abgewiesen. Hüll. g. — SOS. Ein Thcil der^ Pfarre von St. Moriz gehörigen Güter und Neben wird an den Meistbietenden um die Summe^ 1200 M^r. verkauft; ebenso ein Thcil der Pfrundgütcr von Montagnh um die Summe von 1400 Flor.
w u. s. SM». Die Cur zu Gicz sammt den dazu gehörenden Gütern, als Reben, Matten, Ge-
^'chkeitcn u. s. w., wird mit einigen Vorbehalten zu Gunsten beider Städte um 1500 Florin au öffent-. ^ Steigerung verkauft. Hüll. t. — SO?. Die Klostergebäulichkeitcn der Cordelicrs zu Grandson°^>U de» dazu gehörigen Gärten, Reben und Gütern werden an öffentlicher Steigerung an die StadtHudson um 920 Thalcr verkauft. Null. u. — S08. Die Curgütcr der Pfarrei Ficz werden mit Auf-einiger Bodenzinse und Verpflichtungen an Verschiedene um 1000 Floriu verkauft. Ibill. v. —^ ^ Ein den Mönchen von St. Johann gehörendes Stük Reben wird um 44 Thalcr verkauft. Hüll. v.—^ Die zur Pfarre Bugelles gehörenden Güter werden an zwei Bürger von Grandson um 610 Flor,^uft; den Kirchgenossen wird der auf ihrem Kirchhos gepflanztc Weinstok und Birnbaum vorbehalten,x. z ^ Strcitbandel zwischen denen von Uverdon und denen von Ehamblon in Betreff
Pfändung wird behufs näherer Information verschoben. Hüll. v. — SI2. Die von Ehamblonum Entschädigung für die Kosten, die sie wegen ihres Streites mit der Stadt Averdou bezüglich^ Atooses erlitten haben. Die Boten von Bern nehmen es all rokoronllnm. Absch. 45. t>. — SI3. Auf^/^'Wligx Verstellungen des Humbert de Molcndino (du Moulin), daß er von der Lob-Gebühr, welche^ ^""»nissarien zu Grandson von den Gütern seiner Frau ansprechen, frei zu sein glaube, wird verfügt:/ das Leb zu bezahlen schuldig; die erste Zahlung soll er künftige Ostern, die andere auf nächster Jahr-leisten Hüll. o. — SI4!. Der Anstand mit dem Herrn von Cheines wegen einer Erkanntniß,
^ welche ein Theil der Herrschaft Yvonand dem Schloß Grandson zuerkannt worden, wird zu näherer^ ' ...... .......
.. , .>„^n an Eommissarien beider Herrschaften gewiesen, ftnll. ll.
^» 'rung der bezüglichen Gewahren ^ ^ den festgesezten Termin die
Wauni ^^""Arieu . ,md bitte,, um Verlängerung des Termins bis zur nächsten
""'l'bü-W nicht c'"gcl'efert haben. verfallener Edcllchcn dureb Auflegung
und um Vollmacht, d>c ..Usi N y Sic sollendst 1 gemessenen Zinses im Namen bcue. ^ ^ ^ ^ ^ ^
^»nntnisse bis zur Faßnacht einschiken und bis dahin über die bis Michaelis verfallenen Löber guteh^ng geben, der nachher verfallenen aber sich müssigen. 2) Sic sollen die Inhaber benannter Stükescheiden, und wenn diese die Assoufcrtation begehren, sollen sie und der Landvogt Vollmacht haben.