Orbe mit Tscherliz, 1585
^niilinsse ausrichten, oder dann das Recht erwarten, Hüll. t. — 413 Gemeiner Bauersamc zu Assens^rden an die Erstellung der Kirchhofmauer 50 Florin beigesteuert, Hüll. u. — 414. Verschiedenen Hülfs-bediirftigen werden Unterstüzungen an Korn und Geld zuerkannt. Hüll. v. — 415 Auf die Beschwerde^ Kaspar von Perromaun und Mithaftcn, als Inhaber des Zehntens von Oulens, daß diese Gemeinde^«tendiere, er müsse beim jährlichen Ausruf des Zehntens den vei der Steigerung Anwesenden ein Gast-^hl oder aber 20 Florin geben, ferner daß die Gemeinde verordnet habe, es solle bei der Zehntsteigcrung^>ner den andern überbieten, was den Zehntherren natürlich zum merklichen Schaden gereiche, endlich daß^ Gemeinde angeordnet, es solle keiner den Bestchern des Zehntens mit Pferden, Wagen, Leitern und der-^>chcu Geschirr bei Einführung des Zehntens bchülflich sein, wird, weil die von Oulens nicht habeil erweisen^""en, daß die Zehntherrcn zum prätendierten Zehntenmahl verpflichtet seien, erkennt: Herr von Pcrromanw""d Mithaftcn sollen des Zehntenmahls und der 20 Pfd. ledig sein; sie sollen auch befugt sein, ihren Zehntenko es ihnen gefällig, versteigern und ausrufen zu lassen; im übrigen soll der Landvogt sich erkundigen,^ die Gemeinde Oulens solch' unfriedlichc Sachen, wie oben gemeldet, beschlossen habe, und sie in diesem^ »ni loo Pfund büßen, Hüll. — 41« Der Statthalter von Tscherliz meldet, daß den LandsaßenPolicz-lc-Grand vor neun Jahren die Wcinfuhr zn Händen der Stadt Bern erlassen worden, daßdeßhalh die übrigen Herrschaftsleute um so mehr in Anspruch genommen werden und daher ge-'Freude Entschädigung begehren. Die Gesandten von Bern berichten hierauf, daß der Zöllner zu"sssgnh namhafte Summen von Bern erhalten habe, um dergleichen Fuhrlöhne abzutragen. Demnachde», Landvogt befohlen, vor seinem Abzug die von Policz-le-Grand dazu anzuhalten, daß sie den^ige» Communen über allen empfangenen aber nicht verdienten Fuhrlohn Rechnung halten und zwar^ 5» Pfunp Buße, Itüll.x, — 417. Dem Gerichtsschreiber zu Orbe wird bewilligt, einen Bakofcn" seinem eigenen Gebrauch zu bauen, gegen einen jährlichen Zins von I Kopf Korn, ll,i,l. —^ Die Kosten, welche der Landvogt wegen des RechtShandcls wider den Freihcrrn von AubonneOlimen wollte, werden auf 200 Florin moderiert. Die Kosten des RechtShandcls aber wider Franoois° und Frannois du Ruz, im Betrag von 73 Florin, sollen laut vorgelegter Rechnung abgezogen
Hüll, x. 4IN Der Landvogt soll den Schreiber Anton Grobet dazu anhalten, die abgelösten
'"sc» der Eur Assens und anderer Euren abzuliefern, oder gute Sicherheit für Zinsen und Hauptgut^ Bisten, ^ 42« Amtsrechnung von Michaelis l584 bis Michaelis 1585, llüll, cc,
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^rt. 421. Auf den Bericht des Landvogts über die Armuth und das Leben der Schwestern Bcrnarda^lauda du Puiö von Eclagnens werden ihnen 4 Kopf Korn und 20 Florin als jährliches Lcibding' Apsch. 753, II.