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Orbe mit Tscherliz, I38Ä
denen von Tscherliz als gemeinen Untcrthanen einen gütigen Bescheid darüber zukommen lassen, nehmen'ie es nochmals in den Abschied, lkill I,.- 3!»7 Verschiedenen Bittstellern werden Unterstüzungen a"Korn und Geld zuerkannt, ll.i.l. i. - 35»« Dem Wcibel zu Tscherliz wird auf des LandvogtS Recom-mendation ein Rok verehrt, Ikill. k.- 35»5» In Betreff der Zehnt-Streitigkeit zwischen beiden Städte"und den Inhabern des Hofs Chavannes wird der Landvogt beauftragt, einen neuen Proceß gegenanzuheben und zu führen, ohne auf das frühere Urtheil Rüksicht zu nehmen, um klar herauszubringen-ob und wie beide Städte an ihren guten Rechten daselbst verkürzt worden ,'eien Il.ill I - «<><>-Streit zwischen Etiennc Mathicu von Orbach und seinem Schwager Eticnne Prclaz wegen subhastier"Güter wird dem Laudvogt zur Erledigung überwiesen, IIü<I, m. — z^f die Anzeige des Land-
Vogts, daß sich einige Personen Troz- und Drohworte vor Gericht erlauben, wird ihm anbefohlen,mit Recht vorzunehmen. Hüll. n. - 't«»-> Die Einkünfte der Prädieanten zu Orbach, Goumoöns u"dOulcns werden um etwas verbessert, Gill, o. — 4<»3 Die Kirche zu Assens soll ebenso wie die Z"OnlenS unterhalten werden, nämlich der Ehor in beider Städte, das übrige Gebäude in gemeiner Ki^'genossen Kosten, Iln.l. p. — Ebenso soll es mit dem Kirchcnbau zu Goumoöns gehalten werde"
Da jedoch die Kirch- und Dorkgcnossen von GoumoönS-la-Ville, Goumoöns-le-Jux und Eclag"^'schriftlich vorbringen, daß die beiden Städte einige Güter zu ihren Händen gezogen welche an denterhalt ihrer Kircvc „gewidmet" worden, soll der Landvogt Erkundigungen darüber einziehen und da""berichten, ob und wie viel solcher an den Kirchenbau gewidmeter Güter und Vergabungen seien, d-"""man sich gegen die Unterthanen zu entschließen weiß, II,ich g. - des langwierig"
Rechtshandels derer von Etagniöres wegen Schmälerung der Waidfahrt und des Achrams imOrjulaz wird erkennt- Weil der älteste Aecensationöbrief keine ExemPtion der Zeit des Achrams en-Bund die Waidfahrt zu allen Zeiten des Jahres zugibt, so sollen sie dieselbe gegen Entrichtung de- ^wohnlichen Zinses genießen; demnach sollen alle „widerwärtigen" Protestationen Mandate ProcesseUrtheile ungültig und aufgehoben sein. Daneben soll der Laudvogt in Erfahrung bringen durchMittel der Wald in Zukunft vor Verwüstung geschirmt werden könne I,.i.l - Mk Die Klag ^Herren zu St, Barthelemv über Beschädigung der Wälder durch die Geißen ihrer Nachbaren wird d-nach Tscherliz „ch verfugenden Gesandten uberwiesen, Il.jg 5. ^ ,,«»7 Der Herr von Mer wird " 'ftiu.u. Bcz.d.cu um de.' R-ch.-s zu, dcr Äii.c'r «du i,iu,cri«,ctt..
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worden und er diesen Tausch der Confiscation zu lieb ein«^... s ^ ^ ^
^ ^ ^ . eingegangen habe, abgewiesen, Ih ci. t — A«»?»
Landvogt ,oll dem Commissar alle Erkanntnisse Ni-wf. ^ ^ ^ ää"'
^ ^ <7-^,- ^'ese und Schriften, welche beiden Städten ihrer-v
schalt und der Euren von Tscherliz wegen gehören ^ - . - . notM
, ,, „ „ 1. -, ' ^^nchmen und in das Schloß legen, jedoch die" „
gen Copicn ihm zustellen, Ihul, u. — ju«» ^ r.s l!w"
^ ''mwrechnung von Michaelis 1582 bis Michaelis ^
Ik.ll.v, - Amtsrechnung von Michaelis 1583 bis Michaelis 1584, Il.ich
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häuft- wird d°. S-ndduz. bc-uftruzi, d»s d, „„skiftu ,u I.ffcu, Abfch, 7ZS. -, - .f.
Zui.-I.cr dcr G.ftcr I» Ätuzu.urc« wcichc ftiuc. Zci, durch ciucu Gr.ftu duu Grci..,! ucc.uii.-I «<.sollen jährlich den Zins »Ui Zehnten laut der zu Händen des Schlosses Tscherliz aufgerichtete"