Orbc mit Tscherliz. 1575 IZgA
Gliche Lieferung eines Pfundes Wachs; bezüglich anderer Führungen und Beschwerden, welche dieGemeinsame zu Goumoöns tragen muß, soll der Landvogt auf künftige Jahrrcchnung eine Erläuterungentwerfen; die nicht von dem ersten gefreiten Favre Abstammenden dieses Geschlechtes sollen aber, wieandere Dorfgcnosscn, die Fuhrungen zu leisten schuldig sein, Ilüll.g. — 2««. AmtSrcchnung von Mi-osis 1572 bis Michaelis 1573, »nll. v,
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Art. 28k». Verschiedene Gesuche um Nachlaß schuldiger Korn- oder Geldzinsen werden abgewiesen,°"hern wird ganz oder theilweise entsprochen, Absch, 457, ll. — 2»tt. Das Gesuch der Jaquemaz Mal-^rbe von Orbach um Nachlaß eines Zinses von 22 Groß, welcher ihrer Behauptung nach längst schonan die Pricsterschaft zu Orbach abgelöst worden, wird in den Abschied genommen, um darüber in den^schicdöbüchern und Rathsmanualen nachzuschlagen, Hüll. o. — 2k»>. Bezüglich des Wiederaufbaues^ gemeinen BakofenS zu Biolch, daran mitzuhelfen etliche Particularen sich beschweren, wird der Land-^°gt beauftragt, beide Parteien zu vereinbaren zu suchen, Hüll 3. — 2S>2. Die von EtagniörcS, Echal-und andere Gemeinden der Herrschaft EchallcnS bitten wegen des großen Mißwachses und weil'^>en nicht möglich sei, ihre schuldigen Zinsen zu bezahlen, um Aufschub, Sie werden abgewiesen, weil^ gegenwärtige Landvogt bald abziehen wird und es ihm nach seinem Abzug schwer sein würde, solche^Acgenen Zinsen noch einzubringen. I>"ü. e. — 2?>5 Da einige ihre Güter um wenig Geld vcrsezengroß?« Ucberzins an Korn und Geld davon geben müssen, wodurch sie immer tiefer in Schuldenso tvjri, vorgeschlagen, entsprechende Vorsorgen dagegen zu treffen. Die Boten von Bern nehmen^ Anzug in den Abschied, Ilüll. l- — Abgeordnete der Stadt Orbach beschweren sich gegen den
Schluß, daß Fremde von Käufen, Urkunden und andern Akten dem Landvogt mehr als 13 Lausanner-^Miingx als Sicgelgeld geben und daß sie den neuen Untcrvogt in ihrem Rath sizcn lassen sollen, indieses wider ihre Freiheiten sei, und bitten, sie bei ihrem alten Herkommen bleiben zu lassen und^ erlassene „Mandamcnt" zu ändern. Da man aber findet, daß dieses für die von Orbach ganz und gar°'"e Beschwerde oder Neuerung sei, noch daß eS wider ihre Freiheit wäre, indem dem Landvogt nicht^hleu worden den Einwohnern der Stadt Orbach mehr Siegelgcld abzunehmen, als ihre Freiheiten^ alte Herkommen es zugeben, indem ferner der gegenwärtige „Tschachtlan" kein Fremder, sondern^bach geboren, dessen Vater ebenfalls im Rath gewesen sei, so wird beschlossen, ihnen in diesemI'"" zu antworten. Hüll. x. — Zi>5 Denen von Echallens werden 100 Flor, an die Kosten für ihre^Nuenlcitung in'S Dorf beigesteuert, Ilüll. l>. — Den Kirchgcnossen von Poliez-lc-Grand wird
^ 'bren Kirchcnbau eine Beisteuer von 100 Flor, verabreicht, Ilüll. i. - 2'»7. Auf das Gesuch derer^ Asscns, ihnen die Coupe de Moissons zu moderieren, indem es nicht billig sei. daß der Arme so^ "'S der Reiche bezahlen müsse, wird folgende Erläuterung gegeben: Wer einen Pflug vermag, sollsein, die Coupe de Moissons ganz zu bezahlen, ohne irgend einen Nachlaß; wer keinen Pflugd 2ug vermag soll die Hälfte entrichten; der Dorfmcister soll im Namen der ganzen Gemeinde ingehender Form die Erkanntniß thun. nicht aber jeder besonders; die Namen derer, welche die CoupeBisons g<,,,z oder halb zahlen sollen dem Curatcn jährlich durch den Dorfmcchcr schriftlich mitge-werden,'Ilm, k - 2?»8 Die von Lausanne beschweren sich, daß der gegenwärtige Landvogt, ent-ihrem im Jahr 1535 von beiden Städten erlangten Abschied, durch welchen ihnen der Holzhau.