I A58 Orbe mir Tschcrliz. Z5i»K
Eclagncns zu Lehen zu erkennen, abzustehen, bemerkt Bern, man möchte auf künftiger Jahrrechnung Z«Freiburg einen andern Tag hicfür ansezen, damit man dann dort sich vereinbaren könne, wie man sichdieser Sache weiter halten wolle, Ilü.I, >, - LZ«», Auf das Ansuchen derer von Orbach, die Nuzu^der Capelle, welche dem Priester Saget bisher zugestanden, ihnen zu kaufen zu geben oder ihrem SP>^zuzueignen, wird der Landvogt mit näherm Untersuch beauftragt, Absch. 279, I, — LZI, Auf das aber-malige Ansuchen derer von Joigne, sie bei ihren alten Herkommen und Immunitäten, welche sie seit lange«Jahren zu Orback genossen haben, bleiben zu lassen und den auf leztcr Jahrrcchnung zu Bern gefaßt«Beschluß wieder aufzuheben, wird ihnen geantwortet, daß sie mit ihrer Appellation fürfahren mögen, wc»«sie jenem Beschluß nicht nachleben wollen, Ilm!, -m.
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Art, LZL. Die von Orbe weigern sich, den Zoll, den man ihnen wegen Montagnh abgefordert^zu bezahlen, — Die Sache wird auf die nächste Jahrrechnung verschoben, Absch, 286. i. — 2Z3 ^Begehren des Prädicanten zu OulcnS, ihm eine zur Cur gehörende Hofstatt um Geld zu überlas«'indem er ein HauS darauf bauen möchte, wird den Boten beider Städte aufgetragen, den Plaz Z" ^sichtigen und selben dem Prädicanten um einen angemessenen Preis zu verkaufen Absch, blX). ^ ^LI». Claude du Puis, gewesener Priester zu Mex, wird mit seinem Ansuchen um Festsezung c>«^jährlichen LeibdingS abgewiesen, Illill, u, — LZS. Der Brief derer von Orbach, durch den sie vow Z^zu Montagnh bei Grandson frei erkannt worden waren, wird bestätigt; demnach sollen die Burger u«^Einwohner der Stadt Orbach daselbst zollfrei sein für das, was sie'zu ihrem Hauöbrauch kaufen,
Wirthe dagegen sollen das, was sie zur Wirthschaft kaufen, verzollen, lisig v — LZZ» Jedem ^
beiden Weibel von Echallens wird als jährliche Belohnung l Sak Korn und 5 Pfd, an Geld zuerka««''außer dem Rok, welchen die beiden Städte ihnen nach fünf Jahren Dienst gewöhnlich geben; jedochsie sich damit begnügen und den beiden Städten nicht mehr nachlaufen, ltüll, v — LZ 7 JohannAubonne bittet um Ucbcrlassung des Zinses von ll Groß, welchen die beiden Städtt zu ihrengezogen haben, der ihm aber von Alters her gehört habe. Die Boten nach Echallens werden beaust^''dessen Briefe, sowie der beiden Städte Nechtsamen zu untersuchen und den Anstand gütlich zu cr^"oder an's Recht zu weisen, llüll. x. - LZ«, Die Boten von Bern sollen an ihre Obern über de" ^zug berichten, welchen Freiburg bezüglich seines Antheils an der Buße gemacht, die Bern ein-»'Tschecliz auferlegt hat, weil der Gebüßte beider Städte Untcrthan ist und in ihrem aemeinsaniengefehlt bat. Hüll
Art. SI» Obw°». P.odlg,. zu L.dach frül,.r ml. «..such«, um
Pfründe abgew.ejen worden war. so werden .hm nun doch außer den li)l) Florin noch jährlich Sil ^zuerkannt, so lang es beiden vtadtcn gefällig ist und er auf der Pfründe bleibt. Absch, Zl9,2L<». Bezüglich jener Buße (S. Art, 2l8) bemerken nun die Gesandten von Bern, daß Bern si^ ^verstehe. Frcibnrg deren Hälfte zu übermachen, sobald es erfahren, wer selbe eingezogen habe; S"«warte übrigens gleiches Verhalten auch von Seite FreiburgS, Itü.j, v.