Orbe mit Tscherliz^ 15<»i
in erlassen, die einen andern nnvcrsehener Weise angefallen, wird von den berncrischen Gesandten in denschied genommen, Ibill. g. — 134 Der Gouverneur von Goumoöns wird mit seinem im Namen^ Gemeinde gestellten Gesuch um Verminderung ihres BakofcnzinseS abgewiesen; dagegen wird seine'"e, man möchte die Matten, die zum Schaden der Gemeinde meistens an Fremde verliehen werden,^ dir- Gemeinde um einen jährlichen Zins verleihen, den nächstens dahin abgehenden Gesandten zur.^edigung überwiesen, llüll, I>, — 133 Den nach Echallens reitenden Boten der beiden Städte wird^alt ertheilt, mit den Erben des Pctcrman» Odct von Averdon über den Abkauf seiner Zehnten und^ sich zu verständigen zu suchen und über den Abkauf der Herrschaft Bottens mit Franz Panchaud zu^erhandeln, jedoch alles auf Ratification hin beider Städte, llüü. k. — 13 <i. Auf den Bericht des""dvogts über die Nachlässigkeit des Untervogts von Orbach und auf die Bitte des leztcrn, ihm das^iieheranit nicht wegzunehmen, wird dem Landvogt überlassen, denselben als Einzieher zu behalten oder7^ Ibich I. — 137. Auf das Ansuchen des Landvogts um Weisung, ob die Appellationen der drei"Gerichte Biolcy, Goumoöns und St. Barthclemh von den Landlcuten von Echallens entschieden,7 stc dirccte an ihn gelangen sollen, wird den dorthin reitenden Boten der Auftrag ertheilt, über^herkömmliche Ucbung sich zu erkundigen, llüll, w. — 13^. Es waltet ein Streit zwischen der Stadt^nne und der Herrschaft Echallens bezüglich der Landmarch. Es hatte nämlich der Wcibel von Echallens^ Dilation zu Monthcrond erlassen, wcßhalb die von Lausanne ihn berechtigen wollen. Es wird erkennt,die ohnehin nach Echallens sich verfügenden Boten an dem spänigen Orte beider Parteien Rcchtsamen
»ttbiw - - ^ ' «ch Befinden berichtigen sollen; inzwischen soll der Landvogl zu ^ack du
^ h en und d.e Sache ,e ,mch B ^ vorzunehmen. Uü.l. u. - IS!»- Amtsrechuung von M-
Susanne bitten, gegen den Ä ^ ^ ^ ^ ^ erneuerte Begehren derer von Orbach in
^l.s bis MicvaeliS lfikl .^'sch l43 v - °'i1 Die Matte zu Goumoöns hatte
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" ->n dortige Gemeinde um 40 F ^ vcsscn Zehnten und
^ °W°n nicht eingehen, ^ ^ ^ Mll.Gm M
' zu Tscherliz um WV0 Flor.n 0^" ^ Montherond auf derer von Lausaune
7"'° wegen einer Pfändung, welche der .'^u ^
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Giltst
vorgenommen hatte, wird beigelegt, jedoch dem Handel zwischen Frciburg und Lausanne unbeschadet,— I/44 Der Strcithandcl zwischen dem Prädicanten von OulenS und dem Pfaffen von Gou-
' ^cu' sie melden nun, daß sie seither in guter ^ulugkeil lebe^us war schon leztcS Jahr beigelegt wo e ^havornav kann man dcrmalcit nichts ver '
Bezüglich des ^ ^ wird daher.n den «wd genom^
7 wan wegen des Wassers nicht an Or Marchanstand zwischen Orbach unc , ec
> Und weil die Gesandten von ^ ^ ^ ^ und Sraneow P nch nd
7" instruiert sind, wird auch diese Sache ^ und Gütern, Nachdem m ^n^
7"" Ansprüche a,.f die Herrschaft Volten Herrschaft werth sein möchte, uud uachdem iw ^^^^darüber eingezogen. waS die benannte ^ Ansprüche zn beg"Uide g .
».^wiesen ibre Titel vorzulegen. «' ^ 1.7 Der Pachter der Muh-
>'°sien. selbe im Genuß dieser Güter zu s ^ , 5
! ^erliz bittet um Ersezuug der Kosten, welch A,steu .n 3""'"
^ehenbriefen ersehen, daß der Müller ^.fassungSmaner schadhaft sei. wird ihm befohlen.
Ehalten, und nachdem man gefunden, dal-