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4,2,b (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
1349
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Orbc mit Tschcrliz. >337.

^bc sammt Zubehör wird au die Bürgerschaft daselbst verkauft, Illid. ll. >0« Es wird eine Liqui-Kion der Zinsen, welche die Bürgerschaft zu Orbe und das dasigc Kloster einander schuldig sind, angc^dnet, ^ 100 Das Haus der Capelle St, Eloh wird den Armbrustschüzen von Orbe auf^>g übergeben, lllid. d. >10, Verschiedene Gesuche um Nachlaß vergabter Zinsen und Legate werden^eils abgewiesen, thcilS bewilligt, Illid. o. >11 lieber die zu verkaufenden Güter der Capellen zu^'e wird ein Verzeichnis! aufgenommen sammt der Angabe deren Werthes; an öffentlicher Versteigerung^rdcn sie an die Höchstbictcnden verkauft! einige Stüke jedoch, über welche Abergament-Briefe vor-^^icsen wurden, werden bestätigt, Illid, l. >>- DaS Einkommen des Prädieanten und der Hclferei^ ^>be wird festgesezt; einige noch anstellende Punkte nimmt Freiburg in den Abschied, lind g.^ Dem Landvogt und den Comiiiissärcn von Tscherli; wird der Auftrag ertheilt, über die noch unaus-^Niittelten Zinse und Kirchengütcr zu Orbe genaue Informationen anzustellen, Illid, Ii, 11 t Ver^chiiiß der verabreichten Almosen und milden Gaben an Geld und Korn sowohl zu Orbc als zu Echallens,"k i. l i iz. Der Bakofcu zu Onlcns wird an die Gemeinde verlieben, Illid, ll, litt Die Güter^ Pfarrpfründe Oulcns werden dem Landvogt Lauten in Tscherliz um >200 Flor, verkauft, mit AuS-^hn>e derer, welche dem Prädieanten daselbst angewiesen sind, Illid. I. >17. Eine Beschwerde des^Vogtes gber Eingriffe in seine Obcrberrlichkeit zu Oulens von Seiten derClassc" von Lausanne^ ->d rolorondui» genommen, Illid. m. - > >« Die Mühle zu EchallcnS wird dem Etiennc Chevalier,^>khcn unter der Bedingung, daß er stc gut unterhalte, über den bisherigen Geld- und Kornzins nochKorn gebe, genügende Bürgschaft leiste und jedermann wohl bediene, Absch, 45 g. 1 >0 Der^n»ifsar Panchaud von Echallens begehrt, man möcllte ihn die Herrschaft Bottens gemäß deren bis-^ ^'üen Rechtengenießen" lassen. Da aber der Landvogt von Orbach berichtet, daß die Herren von Bot-^ die Prätendierten Rechte nie besessen, londcrn daß die Landvögte stets die Bußen und Appellationen^ haben, wird Panchaud ans den Tag zu Mnrteu gewiesen, um da seine Briefe und Rechtsamen.^stuchc,! ^ lasten, Illid. r. - > 20. Die Boten, so anderer Geschäfte wegen nach Echallens reiten werden,^ Vollmacht haben, über die eingelangten Begehren ni» Verleihung des Bakofcns zu AsscnS und^tter Baköfcn in dieser Herrschaft zu entscheiden, Illid. 5. > 21, Auf den Bericht der Boten vondaß beim lcztcn Auszug die von Orbach und Echallens stch entschuldigten, sie haben wenig Büchsenund seien überhaupt mit Harnisch uud Gewehr übel versorgt, wird beschlossen, an die Land-der beiden Vogtcien Echallens und Grandson ;n schreiben, sie sollen jedermann anbefehlen, stell^ Harnisch und Gewehr nach Vermögen bis künftige Ostern unfehlbar zu versehen und zwar bei 50

^ Art. >2Z Die Gesandten von Bern melden, daß ihre Obern den Korn- und Wcinzehntcn zu1^' ihrem Haus Romainmotier übergeben haben und daß seit langen Jahren von der Herrschaft Echal-F. ^ Mit Korn und 100 Groß welscher Münze nach Lausanne verzinset worden seien, wobei die vontz,! "'S ihnen etwas Eintrag tbun, indem diese prätendieren, daß benannte Zehnten und Zinsen beidentzi»> iu gleichen Theilen zugehören. Auf die Eröffnung der Gesandten von Freiburg, daß sie darüber'"stiert seien, wird verabredet, daß diese die Sache an ihre Obern bringen, und daß dann Frei-^ ^ bald möglich seine Antwort hierüber Bern mitthcilcn kolle, damit, wenn es von seinem Bor-